Compliance einfach gemacht
In 60 Minuten ist das Hinweisgeberschutzgesetz für Sie erledigt
Europaweit alle Anforderungen für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfüllen.

44,6 Millionen Euro gehen in Deutschland jährlich durch Diebstahl und Unterschlagung verloren. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen bei Nichterfüllung der Gesetzeslage für Unternehmen über 50 Mitarbeitende.
Muss Ihr Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen?
Unternehmen vertrauen auf Compliance.One




















Wir arbeiten mit renommierten Anwälten
Bei uns bekommen Sie alles in einer Lösung, was Sie für eine rechtskonforme Umsetzung des Hinweisgeberschutz- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes brauchen.


Europaweit
Rechtskonforme Umsetzung für ganz Europa.

In 60 Minuten
HinschG und LksG rechtskonform umgesetzt.

Alle Vorlagen
Inklusive Druck-Vorlagen für die Kommunikation.

100% Sicher
Gemeinsam mit führenden Anwälten entwickelt.
Compliance.One bietet nicht nur ein Hinweisgebersystem, sondern alles, was es zur Umsetzung braucht.
Damit Sie 100% sicher sein können.
Ihre Vorteile mit Compliance.One
In 60 Minuten erledigt
★★★★★
Das Hinweisgeberschutzsystem von Compliance.One macht es Ihnen einfach, alle rechtlichen Erfordernisse zu erledigen.
100% alles abgedeckt
★★★★★
Wir bieten nicht nur das System für Whistleblowing. Bei uns bekommst du ALLES was du zur Erfüllung des HinSchG brauchst.
Ab 69 Euro pro Monat
★★★★★
Gesamtpreis für alle Mitarbeitenden, ohne versteckte Kosten. Ab 5 Standorten mit individuellen Preisen.
Eine übersichtliche Oberfläche für Ihre Fälle.
Und mit der Checkliste inkl. Vorlagen 100% alles abgedeckt.


Das beste Preis-Leistungsverhältnis bei Hinweisgeberschutzsystemen
ESSENTIAL
max. 1 Standort- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in aktuell 20 Sprachen möglich
- Support via E-Mail
STANDARD
max. 5 Standorte inkl. Anwalts-Hotline- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in aktuell 20 Sprachen möglich
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
PLUS
Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in aktuell 20 Sprachen möglich
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
- Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem
ENTERPRISE
mehr als 5 Standorte- Sie haben andere Anforderungen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Häufige Fragen & Antworten zum Hinweisgebersystem
Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitern und anderen Stakeholdern, anonym oder vertraulich auf Missstände oder Regelverstöße im Unternehmen hinzuweisen.
Warum ist ein Hinweisgebersystem wichtig?
Es trägt dazu bei, illegales oder unethisches Verhalten frühzeitig zu erkennen und zu beheben, was den Ruf und die Integrität des Unternehmens schützt.
Wie viel Strafe muss man zahlen, wenn man kein Hinweisgebersystem hat?
In Deutschland müssen Unternehmen, die ein Hinweisgebersystem einrichten müssen, bei Nichteinhaltung mit erheblichen Strafen rechnen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten, interne Meldekanäle für Hinweise auf Missstände oder Verstöße einzurichten. Unternehmen, die diese Pflicht nicht erfüllen, können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Hinweisgebersysteme erfüllen?
Hinweisgebersysteme müssen oft spezifischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wie zum Beispiel der EU-Whistleblower-Richtlinie oder nationalen Hinweisgeberschutzgesetzen.
Welche Vorteile bietet ein Hinweisgebersystem wie Compliance.One für Unternehmen?
Ein Hinweisgebersystem kann dazu beitragen, Risiken zu minimieren, die Unternehmenskultur zu verbessern und Vertrauen bei Mitarbeitern und Stakeholdern zu stärken. Ein System wie Compliance.One stellt zudem sicher, dass alle gesetzlichen Erfordernisse eingehalten werden.
Welche gesetzlichen Anforderungen erfüllt Compliance.One?
Compliance.One erfüllt alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie. Zudem deckt es das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab.
Wie sicher sind die Daten im Compliance.One-System?
Alle Daten werden in Europa gespeichert, sind PKI-verschlüsselt und zu 100% DSGVO-konform. Das System nutzt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und 2-Faktor-Authentifizierung.
Wie schnell kann Compliance.One implementiert werden?
Das System ist sofort einsatzbereit und kann innerhalb von einer Stunde in Ihrem Unternehmen eingerichtet werden.
Welche Unterstützung bietet Compliance.One bei der Implementierung?
Compliance.One bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und alle notwendigen Dokumente, um das Hinweisgebersystem im Unternehmen zu etablieren.
Kann das Hinweisgebersystem von Compliance.One an mein Unternehmen angepasst werden?
Ja, die Hinweisgeberseite kann in Ihrer Corporate Identity und in zahlreichen Sprachen (aktuell 20) individualisiert werden.
Wie kann ich das Hinweisgebersystem Compliance.One testen?
Sie können eine kostenlose 14-tägige Testversion von Compliance.One nutzen, um das System und seine Funktionen kennenzulernen. Außerdem bieten wir eine unverbindliche Demo an, wo wir Ihnen das Produkt und seine Funktionen vorstellen und Ihre Fragen beantworten.
Sie haben Fragen oder möchten eine individuelle Anfrage senden?
Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder senden Sie uns eine Email an info@compliance.one – wir melden uns umgehend zurück und kümmern uns um Ihr Anliegen.