Für kleine & mittlere Unternehmen in Deutschland
Das Barrierefreiheitsstärkungs-
gesetz mühelos umsetzen
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Online-Shops und Apps. Compliance.One unterstützt Dich dabei und bietet für Dich und Dein Team passende Workshops an.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und was bedeutet das konkret?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zu digitalen Angeboten – gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882 und der WCAG 2.2 AA.

Handlungsbedarf bis Juni 2025
Digitale Angebote müssen spätestens bis zum 28. Juni 2025 auf Barrierefreiheit geprüft werden und diese nachgewiesen werden können – ganz gleich ob Webseite, App oder Shop.

Verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit
Auf einer Webseite muss eine öffentlich zugängliche, aktuelle Barrierefreiheitserklärung bereitstehen – rechtssicher formuliert und regelmäßig gepflegt.

Technische Prüfung & Nachweise
Welche Maßnahmen ergriffen worden sind, müssen nachgewiesen werden, um Barrierefreiheit umzusetzen – inklusive Prüfbericht und dokumentierter Ergebnisse.

Haftrisiken minimieren
Ohne Umsetzung drohen Abmahnungen, Bußgelder und Imageschäden. Mit Compliance.One bist Du abgesichert – automatisch und dauerhaft.
Wer ist vom BFSG betroffen?

Unternehmen mit digitalen Produkten oder Services
Webseiten, Online-Shops, Apps, Software und E-Books fallen unter das Gesetz.

Öffentliche und private Stellen
Was muss konkret umgesetzt werden?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Services barrierefrei nutzbar sind – insbesondere für Menschen mit:
Seh- oder Hörbeeinträchtigungen
motorischen Einschränkungen
kognitiven oder sprachlichen Hürden
Konkret heißt das:
Webseiten und Apps müssen z. B. per Tastatur bedienbar, kontrastreich und screenreader-freundlich sein
E-Books müssen skalierbar, navigierbar und inhaltlich zugänglich sein
Bedienoberflächen von Automaten müssen verständlich und mit Hilfsmitteln nutzbar sein
Informationen über Barrierefreiheit müssen bereitgestellt werden
Unternehmen müssen:
technische Standards einhalten (z. B. EN 301 549)
Mängel beheben, wenn Nutzer:innen diese melden
Mit Bußgeldern rechnen, wenn sie Anforderungen nicht umsetzen
Warum ist das wichtig?
Pflicht zur Barrierefreiheit ab 2025
Verstöße können abgemahnt oder mit Bußgeldern belegt werden
Inklusion steigert Reichweite und Nutzerfreundlichkeit
Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern ein gesetzlicher Mindeststandard – und ein Gewinn für alle Nutzer:innen.
Wie Compliance.One dich beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterstützt
Paket wählen
Wähle das passende Modell für Dein Webangebot – von der Einzeldomain bis zur Lösung für ganze Webportale.
Prüfung starten
Trage Deine Domain ein und starte die automatisierte WCAG-Prüfung. In wenigen Minuten erhältst Du detaillierte Ergebnisse – inklusive Accessibility Score.
Erklärung erstellen & aktuell halten
Die Barrierefreiheitserklärung wird automatisch erstellt, gesetzeskonform gehostet und bei Änderungen im Gesetz automatisch angepasst.
Workshops & Sensibilisierung
Schule Dein Team mit unseren Workshops – für mehr Verständnis, bessere Umsetzung und nachhaltige Barrierefreiheit in Deinem Unternehmen.
Ergebnis: Ihre digitale Präsenz ist BFSG-konform – geprüft, dokumentiert, abgesichert.
Für diese Themen bieten wir einfache Lösungen

Hinweisgeber-
schutzgesetz
(HinschG)

KI-Verordnung / AI Act
(KI-VO)

Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Barrierefreiheits-stärkungsgesetz
(BFSG)

Allgemeines Gleich-behandlungsgesetz
(AGG)

NIS2-Richtlinie
(NIS2)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Digital Operational Resilience Act
(DORA)

Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
Gibt es Fragen oder brauchst Du Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Ab wann gilt das BFSG?
Ab dem 28. Juni 2025 – und zwar ohne Übergangsfrist. Wer bis dahin nicht barrierefrei ist, kann’s teuer bezahlen.
Wen betrifft das?
Alle, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – also Websites, Apps, Online-Shops und E-Books.
Was genau muss ich machen?
Digitale Angebote müssen nach WCAG 2.2 AA zugänglich sein. Und: Eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website ist Pflicht.
Wie kann ich prüfen, ob meine Seite barrierefrei ist?
Ganz einfach: Compliance.One scannt Deine Domain, zeigt Probleme auf und erstellt direkt die passende Erklärung – zum Mitnehmen, versteht sich.
Warum lohnt sich Barrierefreiheit?
Weil Du damit mehr Menschen erreichst – und niemanden ausschließt. Barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzeskonform, sondern oft auch besser strukturiert, schneller, verständlicher und nutzerfreundlicher für alle. Win-win also.