Für kleine & mittlere Unternehmen in Deutschland
Das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz mühelos umsetzen
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Online-Shops und Apps. Compliance.One unterstützt Sie dabei und bietet für Sie und Ihr Team passende Workshops an.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG) und was bedeutet das für Sie?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zu digitalen Angeboten – gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882 und der WCAG 2.2 AA.

Handlungsbedarf bis Juni 2025
Sie müssen Ihre digitalen Angebote spätestens bis zum 28. Juni 2025 auf Barrierefreiheit prüfen und nachweisen können – ganz gleich ob Webseite, App oder Shop.

Verpflichtende Barrierefreiheitserklärung
Auf Ihrer Webseite muss eine öffentlich zugängliche, aktuelle Barrierefreiheitserklärung bereitstehen – rechtssicher formuliert und regelmäßig gepflegt.

Technische Prüfung & Nachweise
Sie müssen nachweisen können, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, um Barrierefreiheit umzusetzen – inklusive Prüfbericht und dokumentierter Ergebnisse.

Haftrisiken minimieren
Ohne Umsetzung drohen Abmahnungen, Bußgelder und Imageschäden. Mit Compliance.One sind Sie abgesichert – automatisch und dauerhaft.
Wer ist vom BFSG betroffen?

Unternehmen mit digitalen Produkten oder Services
Webseiten, Online-Shops, Apps, Software und E-Books fallen unter das Gesetz.

Dienstleistungsanbieter & Händler
Verantwortliche müssen faire Einstellungs- und Arbeitsbedingungen gewährleisten.

Hersteller und Entwickler digitaler Produkte
Auch Hard- und Softwareanbieter müssen barrierefreie Standards umsetzen.

Öffentliche und private Stellen
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht profitieren Unternehmen von stärkeren Teams, besserer Unternehmenskultur und höherer Arbeitgeberattraktivität.
Was muss konkret umgesetzt werden?
Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote aktiv auf Barrierefreiheit prüfen und laufend aktualisieren.
Um gesetzeskonform zu handeln, muss Ihr Unternehmen:
- NDigitale Angebote müssen barrierefrei und WCAG 2.2 AA-konform sein.
- NEine gesetzeskonforme Barrierefreiheitserklärung muss veröffentlicht werden.
- NDie technische Prüfung und Dokumentation der Barrierefreiheit ist verpflichtend.
- NUnternehmen müssen jederzeit prüf- und auskunftsbereit sein.
In 4 Schritten zur Erfüllung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Paket wählen
Wählen Sie das passende Modell für Ihr Webangebot – von der Einzeldomain bis zur Lösung für ganze Webportale.
Prüfung starten
Tragen Sie Ihre Domain ein und starten Sie die automatisierte WCAG-Prüfung. In wenigen Minuten erhalten Sie detaillierte Ergebnisse inklusive Accessibility Score.
Erklärung erstellen & aktuell halten
Ihre Barrierefreiheitserklärung wird automatisch erstellt, gesetzeskonform gehostet und bei Änderungen im Gesetz automatisch angepasst.
Workshops & Sensibilisierung
Schulen Sie Ihr Team mit unseren Workshops – für mehr Verständnis, bessere Umsetzung und nachhaltige Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen.
Ergebnis: Ihre digitale Präsenz ist BFSG-konform – geprüft, dokumentiert, abgesichert.
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1 Domain- Compliance-Check des Webangebots gemäß der WCAG 2.2 AA Kriterien (BFSG konform)
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- Maximal 50 Unterseiten im Report
- 1 Barrierefreiheitserklärung
- Zwei Sprachen DE und EN
- Downloads – Zusammenfassung, Alle Verstöße, Bilder ohne Alt-Tags
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Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
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Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz
(BFSG)

Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz
(LkSG)
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Ab wann gilt das BFSG?
Ab dem 28. Juni 2025 – und zwar ohne Übergangsfrist. Wer bis dahin nicht barrierefrei ist, kann’s teuer bezahlen.
Wen betrifft das?
Alle, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – also Websites, Apps, Online-Shops und E-Books.
Was genau muss ich machen?
Ihre digitalen Angebote müssen nach WCAG 2.2 AA zugänglich sein. Und: Eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website ist Pflicht.
Wie kann ich prüfen, ob meine Seite barrierefrei ist?
Ganz einfach: Compliance.One scannt Ihre Domain, zeigt Probleme auf und erstellt direkt die passende Erklärung – zum Mitnehmen, versteht sich.
Warum lohnt sich Barrierefreiheit?
Weil Sie damit mehr Menschen erreichen – und niemanden ausschließen. Barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzeskonform, sondern oft auch besser strukturiert, schneller, verständlicher und nutzerfreundlicher für alle. Win-win also.