Für alle Unternehmen in Deutschland

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mühelos erledigen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Mitarbeitende und Bewerber:innen vor Diskriminierung und Benachteiligung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie faire, transparente und rechtssichere Prozesse haben.

Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und was bedeutet es für Unternehmen?

Das AGG verpflichtet Unternehmen, aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten.
 Es schützt Mitarbeitende vor Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Schutz vor Diskriminierung

Mitarbeitende und Bewerber:innen dürfen aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft etc. nicht benachteiligt werden.

Interne Beschwerdestelle

Unternehmen müssen eine Anlaufstelle für Mitarbeiter schaffen, um Verstöße zu melden.

Präventionsmaßnahmen

Klare Prozesse, Schulungen und Richtlinien sind erforderlich, um Diskriminierung aktiv zu verhindern.

Dokumentation & Nachweise

Unternehmen müssen nachweisen, dass sie das AGG einhalten und Beschwerden korrekt bearbeiten.

Wer muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umsetzen?

Alle Unternehmen in Deutschland

Das AGG gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder Mitarbeiteranzahl.

Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Kund:innen

Niemand ist vom AGG ausgenommen, neben dem Arbeitsleben ist es auch im Alltag umzusetzen.

Was muss beim AGG umgesetzt werden?

Arbeitgeber:innen haben die Pflicht, Diskriminierung zu verhindern. Das bedeutet konkret:

Stellenanzeigen und Auswahlverfahren neutral gestalten.
Keine Formulierungen, die bestimmte Gruppen ausschließen.

    Beschäftigte schützen.
    Bei Beschwerden wegen Diskriminierung müssen Sie handeln – sonst droht eine Mitschuld.

      Beschwerdestelle einrichten.
      Mitarbeitende müssen wissen, wohin sie sich wenden können.

        Aufklärung und Schulung.
        Führungskräfte und Personalabteilungen sollten die AGG-Grundsätze kennen und umsetzen.

          Dokumentation.
          Entscheidungen – z. B. im Bewerbungsprozess – sollten nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.

            Warum ist das wichtig?

            Verstöße gegen das AGG können zu:

            Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen führen

              Image- und Reputationsschäden verursachen

                Konflikten im Team beitragen

                  Wie Compliance.One Dich beim AGG unterstützt

                  Paket wählen

                  Wähle das passende Modell für Dein Unternehmen – von der Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle bis zu kompletten Präventionsmaßnahmen.

                  Meldestelle & Richtlinien einrichten

                  Compliance.One hilft Dir, eine vertrauliche Beschwerdestelle zu etablieren und AGG-konforme Richtlinien & Schulungen bereitzustellen.

                  Verstöße bearbeiten & Maßnahmen umsetzen

                  Meldungen werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt, DSGVO-konform gespeichert und in einem strukturierten Bearbeitungsprozess dokumentiert. Falls gewünscht, können Anwälte als Meldestellenbeauftragte eingesetzt werden.

                  Dokumentation & Berichterstattung

                  Erstelle automatisierte Berichte für Behörden und dokumentiere Maßnahmen lückenlos – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

                  Ergebnis: Dein Unternehmen erfüllt das AGG stressfrei, sicher und gesetzeskonform.

                  Unser Compliance.One Angebot

                  Wir bieten Dir genau das Maß an Unterstützung, das Du benötigst. Kein „One Size fits all“, sondern je nach Bedarf, von der Stangenware über die Maßkonfektion bis zur Maßschneiderei.

                  Für diese Themen bieten wir einfache Lösungen

                  Hinweisgeberschutzgesetz

                  (HinschG)

                  KI-Verordnung / AI Act

                  (KI-VO)

                  Datenschutz-Grundverordnung

                  (DSGVO)

                  Gesetz zur Barrierefreiheit

                  (BFSG)

                  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

                  (AGG)

                  NIS2-Richtlinie

                  (NIS2)

                  Digitale-Dienste-Gesetz

                  (DDG)

                  Digital Operational Resilience Act

                  (DORA)

                  Arbeitsschutzgesetz

                  (ArbSchG)

                  Gibt es Fragen oder brauchst Du Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

                  FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

                  Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

                  Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung im Berufsleben und im Alltag. Es verbietet Benachteiligung z. B. wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – und soll Chancengleichheit fördern.

                  Wen betrifft das AGG?

                  Das AGG gilt für alle Arbeitgeber:innen, Beschäftigte und Bewerber:innen in Deutschland – aber auch z. B. für Vermieter:innen oder Anbieter:innen von Waren und Dienstleistungen, die öffentlich zugänglich sind.

                  Welche Formen der Benachteiligung sind laut AGG verboten?

                  Verboten sind direkte und indirekte Diskriminierung, Belästigung, sexuelle Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung – z. B. in Stellenanzeigen, beim Zugang zu Jobs, im Arbeitsalltag oder bei Kündigungen.

                  Was müssen Unternehmen beachten?

                  Unternehmen müssen Diskriminierung aktiv verhindern – z. B. durch Schulungen, klare Richtlinien und eine Ansprechperson für Beschwerden (§13 AGG). Sie müssen diskriminierungsfreie Prozesse sicherstellen und Beschwerden ernst nehmen.

                  Was können Betroffene tun?

                  Betroffene können sich an die interne Beschwerdestelle wenden, ihre Rechte geltend machen oder – unter bestimmten Bedingungen – rechtliche Schritte einleiten. Wichtig: Die Frist zur Geltendmachung beträgt in der Regel 2 Monate.