
Seit 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) und mit ihm das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Deutschland. Für viele Unternehmen bringt das Veränderungen mit sich – auch wenn sie keine „sehr große Plattform“ betreiben.
Der DSA betrifft alle, die digitale Dienste für Nutzer:innen in der EU anbieten: Online-Shops, Hosting-Provider, Plattformen mit Kommentar- oder Bewertungsfunktionen – selbst kleine Unternehmen mit einem eigenen Kundenportal sind eingeschlossen.
Was konkret zu tun ist:
-
Melde- und Beschwerdemechanismen müssen nutzerfreundlich bereitgestellt werden.
-
Inhalte müssen bei berechtigter Meldung zeitnah moderiert werden.
-
Die AGB müssen an die neuen Transparenzvorgaben angepasst werden.
-
Es besteht eine jährliche Berichtspflicht zur Inhaltsmoderation.
Das DDG setzt diese Anforderungen in nationales Recht um – und ersetzt das bisherige Telemediengesetz. Wer also noch Angaben „nach § 5 TMG“ im Impressum hat, sollte spätestens jetzt tätig werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit zur Prüfung und Modernisierung Ihrer digitalen Rechtstexte und Prozesse.
Denn Verstöße können teuer werden – bis zu 6 % des Jahresumsatzes.