Für alle Unternehmen in Deutschland
DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung sicher, schnell und zuverlässig umsetzen
Seit 2018 verpflichtet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Unternehmen in Deutschland und der EU, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten und die Rechte von Betroffenen zu schützen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder und Imageschäden.

Was ist die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und was bedeutet das konkret?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-weites Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie legt fest, wie Unternehmen, Vereine und Organisationen personenbezogene Daten erheben, speichern, nutzen und löschen dürfen. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – also z. B. Daten von Kund:innen, Daten von Mitarbeitenden, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen. Die DSGVO gilt für jede Unternehmensgröße, auch für Kleinbetriebe und Selbstständige.

Rechtmäßigkeit & Zweckbindung
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn ein klarer Zweck und eine Rechtsgrundlage vorliegen – z. B. Vertrag, Einwilligung oder gesetzliche Pflicht.

Informationspflichten erfüllen
Betroffene müssen klar informiert werden, welche Daten erhoben werden, warum und wie lange sie gespeichert bleiben.

Betroffenenrechte ermöglichen
Kund:innen und Mitarbeitende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten.

Datenschutzorganisation aufbauen
Unternehmen müssen interne Prozesse, Zuständigkeiten und technische Maßnahmen dokumentieren und regelmäßig prüfen.
Wer muss die DSGVO umsetzen?

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten
Das betrifft alle Unternehmen – vom Einzelunternehmen bis zum Konzern –, die Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder andere personenbezogene Informationen speichern oder nutzen.

Dienstleister mit Zugang zu personenbezogenen Daten
Auch externe IT-Dienstleister, Marketingagenturen oder Buchhaltungsbüros müssen die DSGVO einhalten.
Was muss bei der DSGVO umgesetzt werden?
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen
Alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
Auftragsverarbeitungsverträge abschließen
Mit externen Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen DSGVO-konforme Verträge bestehen.
Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen
Bei besonders risikoreichen Verarbeitungen, z. B. Videoüberwachung oder Profiling, ist eine Folgenabschätzung verpflichtend.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) umsetzen
Datensicherheit gewährleisten – z. B. durch Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Backups und Schulungen.
Warum ist das wichtig?
Pflicht für alle Unternehmen – unabhängig von Größe
Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
Vermeidung von Rechtsrisiken und Reputationsverlust
Vertrauen bei Kund:innen und Partner:innen stärken
Wie Compliance.One Dich beim Datenschutz unterstützt:
Paket wählen
Von der Basislösung für kleine Unternehmen bis zur Rundum-Betreuung inkl. Datenschutzbeauftragtem.
Datenprozesse analysieren & dokumentieren
Wir prüfen, welche Daten verarbeitet werden und erstellen alle notwendigen Unterlagen.
Verträge & Richtlinien erstellen
Alle erforderlichen Verträge, Datenschutzinformationen und Prozesse werden rechtssicher aufgesetzt.
Schulungen & Awareness aufbauen
Dein Team wird fit gemacht für Datenschutz in der Praxis – mit Schulungen, Checklisten und Vorlagen.
Ergebnis: Dein Unternehmen erfüllt die Anforderungen der DSGVO 100% sicher und gesetzeskonform.
Unser Compliance.One Angebot
Wir bieten Dir genau das Maß an Unterstützung, das Du benötigst. Kein „One Size fits all“, sondern je nach Bedarf, von der Stangenware über die Maßkonfektion bis zur Maßschneiderei.
Expert
Individuelle Expertenanpassung- Du hast sehr spezifische Anforderungen?
- Unsere Compliance-One-Experten übernehmen gern. Wenn es um komplexe Sonderfälle geht, verfeinern wir die KI-Ergebnisse oder entwickeln eigene Lösungen genau für Dein Unternehmen.
- Ob branchenspezifische Norm oder ungewöhnliche Organisationsstruktur – wir sorgen dafür, dass wirklich alles passt.
Für diese Themen bieten wir einfache Lösungen

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

KI-Verordnung / AI Act
(KI-VO)

Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Gesetz zur Barrierefreiheit
(BFSG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

NIS2-Richtlinie
(NIS2)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Digital Operational Resilience Act
(DORA)

Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
Gibt es Fragen oder brauchst Du Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Die DSGVO ist eine EU-weite Verordnung, die regelt, wie Unternehmen und Organisationen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Sie schützt die Rechte von Einzelpersonen und sorgt für mehr Transparenz und Kontrolle über Datenverarbeitung.
Wen betrifft die DSGVO?
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen verarbeiten – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen – z. B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, IP-Adresse oder auch Standortdaten.
Welche Pflichten haben Unternehmen laut DSGVO?
Unternehmen müssen z. B. über die Datennutzung informieren, Einwilligungen einholen, Daten sicher speichern, Auskunft erteilen und Daten auf Wunsch löschen. Zusätzlich gilt die Rechenschaftspflicht – d. h. sie müssen nachweisen können, dass sie datenschutzkonform arbeiten.
Welche Rechte haben betroffene Personen?
Betroffene haben unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten – sowie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.