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DORA – Digital Operational Resilience Act sicher, schnell und zuverlässig umsetzen

Seit dem 17. Januar 2025 verpflichtet die DORA-Verordnung Unternehmen im Finanz- und IT-Sektor, ihre digitale Betriebsstabilität zu gewährleisten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder, Aufsichtssanktionen und Haftungsrisiken.

Was ist die sogenannte DORA-Verordnung und was bedeutet das konkret?

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist eine EU-weite Regelung, die die Cyber- und IT-Sicherheit im Finanzsektor standardisiert. Sie soll sicherstellen, dass Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister und IT-Dienstleister auch in Krisenfällen stabil und zuverlässig arbeiten können. DORA betrifft nicht nur große Banken, sondern auch viele mittelständische Unternehmen, die IT-Services für Finanzdienstleister erbringen – z. B. Cloud-Anbieter, Softwareunternehmen, Rechenzentren oder Zahlungsdienste.

IT-Risikomanagement einführen

Verpflichtung, IT-Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren – z. B. durch Firewalls, Zugriffskontrollen, Backups.

Vorfälle melden

Cybervorfälle, die den Geschäftsbetrieb stören könnten, müssen innerhalb von 24 Stunden an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

Externe IT-Dienstleister überwachen

Verträge mit Drittanbietern müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Abhängigkeiten von kritischen IT-Dienstleistern müssen gemeldet werden.

Resilienz-Tests durchführen

Regelmäßige Überprüfungen der Notfallpläne, Krisenprozesse und IT-Systeme – bei größeren Unternehmen auch durch externe Penetrationstests.

Wer muss die DORA umsetzen?

Finanzunternehmen

Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Fonds, Börsen, Krypto-Dienstleister.

IT-Dienstleister für den Finanzsektor

z. B. Cloud-Anbieter, Software-Entwickler, Hosting-Dienste, Security-Services, die für Finanzunternehmen arbeiten.

Was muss bei der DORA-Verordnung umgesetzt werden?

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen einführen
Sicherstellen, dass IT-Systeme widerstandsfähig und vor Angriffen geschützt sind.

    Verträge mit IT-Dienstleistern anpassen
    Verpflichtungen zur IT-Sicherheit in Lieferantenverträgen verankern, kritische Abhängigkeiten offenlegen.

      Krisen- und Notfallpläne erstellen
      Pläne für Systemausfälle, Cyberangriffe und Betriebsstörungen entwickeln und regelmäßig testen.

        Regelmäßige Resilienz-Tests durchführen
        Sicherstellen, dass Systeme auch bei Angriffen oder Ausfällen funktionieren – inkl. verpflichtender Tests und Audits.

          Warum ist das wichtig?

          Verpflichtend für fast alle Finanzunternehmen und ihre IT-Dienstleister ab 2025

            Bußgelder bei Verstößen bis zu mehrere Millionen Euro möglich

              Haftungsrisiken für Geschäftsführende und Verantwortliche

                Wettbewerbsvorteil durch geprüfte IT-Sicherheit und Resilienz

                  Gibt es Fragen oder brauchst Du Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

                  Für diese Themen bieten wir einfache Lösungen

                  Hinweisgeberschutzgesetz

                  (HinschG)

                  KI-Verordnung / AI Act

                  (KI-VO)

                  Datenschutz-Grundverordnung

                  (DSGVO)

                  Gesetz zur Barrierefreiheit

                  (BFSG)

                  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

                  (AGG)

                  NIS2-Richtlinie

                  (NIS2)

                  Digitale-Dienste-Gesetz

                  (DDG)

                  Digital Operational Resilience Act

                  (DORA)

                  Arbeitsschutzgesetz

                  (ArbSchG)

                  FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

                  Was ist DORA?

                  DORA steht für Digital Operational Resilience Act und ist eine EU-Verordnung, die Finanzunternehmen dazu verpflichtet, ihre digitale Betriebsstabilität zu sichern – also sicherzustellen, dass sie auch bei IT-Störungen oder Cyberangriffen funktionsfähig bleiben.

                  Wen betrifft die DORA-Verordnung?

                  DORA gilt für eine Vielzahl von Organisationen im Finanzsektor – darunter Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister, Krypto-Anbieter sowie auch IT-Dienstleister, die diesen Unternehmen kritische Dienste bereitstellen.

                  Was müssen Unternehmen unter DORA umsetzen?

                  Unternehmen müssen ein umfassendes IT-Risikomanagement einführen, kritische Systeme überwachen, Vorfälle melden, regelmäßig Stresstests durchführen und klare Notfall- und Wiederherstellungspläne dokumentieren.

                  Warum ist DORA für den Finanzsektor wichtig?

                  Der Finanzmarkt ist stark digitalisiert und dadurch besonders anfällig für Cyberrisiken. DORA sorgt für einheitliche, verbindliche Sicherheitsstandards in der EU und soll Ausfälle, Datenlecks oder Manipulationen besser verhindern.

                  Was ist das Ziel der DORA-Verordnung?

                  DORA soll sicherstellen, dass Finanzunternehmen auch bei IT-Ausfällen, Cyberangriffen oder technischen Störungen funktionsfähig bleiben. Ziel ist eine stabile, widerstandsfähige digitale Infrastruktur, die das Vertrauen in den Finanzmarkt schützt – europaweit und branchenübergreifend.