Für alle Unternehmen in Deutschland
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mühelos erledigen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Mitarbeitende und Bewerber:innen vor Diskriminierung und Benachteiligung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie faire, transparente und rechtssichere Prozesse haben.

Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und was bedeutet es für Unternehmen?
Das AGG verpflichtet Unternehmen, aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten. Es schützt Mitarbeitende vor Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Schutz vor Diskriminierung
Mitarbeitende und Bewerber:innen dürfen aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft etc. nicht benachteiligt werden.

Interne Beschwerdestelle
Unternehmen müssen eine Anlaufstelle für Mitarbeiter schaffen, um Verstöße zu melden.

Präventions-maßnahmen
Klare Prozesse, Schulungen und Richtlinien sind erforderlich, um Diskriminierung aktiv zu verhindern.

Dokumentation & Nachweise
Unternehmen müssen nachweisen, dass sie das AGG einhalten und Beschwerden korrekt bearbeiten.
Wer muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umsetzen?

Alle Unternehmen in Deutschland
Das AGG gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder Mitarbeiteranzahl.

Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Kund:innen
Niemand ist vom AGG ausgenommen, neben dem Arbeitsleben ist es auch im Alltag umzusetzen.
Was muss beim AGG umgesetzt werden?
Arbeitgeber:innen haben die Pflicht, Diskriminierung zu verhindern. Das bedeutet konkret:
Stellenanzeigen und Auswahlverfahren neutral gestalten.
Keine Formulierungen, die bestimmte Gruppen ausschließen.
Beschäftigte schützen.
Bei Beschwerden wegen Diskriminierung müssen Sie handeln – sonst droht eine Mitschuld.
Beschwerdestelle einrichten.
Mitarbeitende müssen wissen, wohin sie sich wenden können.
Aufklärung und Schulung.
Führungskräfte und Personalabteilungen sollten die AGG-Grundsätze kennen und umsetzen.
Dokumentation.
Entscheidungen – z. B. im Bewerbungsprozess – sollten nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.
Warum ist das wichtig?
Verstöße gegen das AGG können zu:
Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen führen
Image- und Reputationsschäden verursachen
Konflikten im Team beitragen
In 4 Schritten zur gesetzeskonformen AGG-Compliance
Paket wählen
Wählen Sie das passende Modell für Ihr Unternehmen – von der Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle bis zu kompletten Präventionsmaßnahmen.
Meldestelle & Richtlinien einrichten
Compliance.One hilft Ihnen, eine vertrauliche Beschwerdestelle zu etablieren und AGG-konforme Richtlinien & Schulungen bereitzustellen.
Verstöße bearbeiten & Maßnahmen umsetzen
Meldungen werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt, DSGVO-konform gespeichert und in einem strukturierten Bearbeitungsprozess dokumentiert. Falls gewünscht, können Anwälte als Meldestellenbeauftragte eingesetzt werden.
Dokumentation & Berichterstattung
Erstellen Sie automatisierte Berichte für Behörden und dokumentieren Sie Maßnahmen lückenlos – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt das AGG stressfrei, sicher und gesetzeskonform.
Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.


Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis
ESSENTIAL
max. 1 Standort- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
STANDARD
max. 5 Standorte inkl. Anwalts-Hotline- Fünf Standorte
- Fünf interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
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- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
PLUS
Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem- Fünf Standorte
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ENTERPRISE
mehr als 5 Standorte- Sie haben andere Anforderungen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
Diese Gesetze und rechtliche Themen sind blitzschnell erledigt

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

KI-Verordnung / AI Act
(KI-VO)

Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz
(BFSG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

NIS2-Richtlinie
(NIS2)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Digital Operational Resilience Act
(DORA)

Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Gilt das AGG auch für mein Unternehmen?
Wenn Ihr Unternehmen Menschen beschäftigt oder einstellt: Ja. Das AGG gilt für alle Unternehmen gleichermaßen.
Wie unterstützt mich Compliance.One beim AGG?
Mit Compliance.One haben Sie ein umfassendes Tool für die Bestimmgungen des AGG. Mit einer anonymen Meldestelle inkl. Übersicht zur Bearbeitung, Vorlagen und Möglichkeiten zur Dokumentation – damit Bewerbungen, Entscheidungen und interne Kommunikation im Sinne des AGG rechtssicher und fair ablaufen.
Kann ich Diskriminierung im Unternehmen einfach vorbeugen?
Ja, mit klaren Richtlinien, Schulungen und der Möglichkeit, Missstände anonym zu melden. Bei Compliance.One unterstützen wir Sie dabei mit einer digitalen Anwendung, die ihnen alles liefert was Sie zur Umsetzung brauchen.
Was passiert, wenn jemand sich diskriminiert fühlt?
Mit Compliance.One nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden eine Meldestelle bereitzustellen. Wenn sich jemand diskriminiert fühlt, kann er oder sie sich intern melden und Sie können den Fall danach bearbeiten und mit Compliance.One sicherstellen, dass alles dokumentiert und transparent geregelt wird.