Für alle Unternehmen in Deutschland
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher, schnell und zuverlässig umsetzen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber:innen in Deutschland, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Haftung und Arbeitsunfälle.

Was ist das sogenannte Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und was bedeutet das für Sie?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die gesetzliche Grundlage für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Es legt fest, dass Arbeitgeber:innen verpflichtet sind, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Betroffen sind alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche oder Größe – ab der ersten beschäftigten Person.

Gefährdungsbeurteilungen durchführen
Arbeitgeber:innen müssen regelmäßig prüfen, welche physischen und psychischen Gefährdungen an den Arbeitsplätzen bestehen.

Schutzmaßnahmen ergreifen
Arbeitsplätze, Maschinen und Arbeitsmittel müssen sicher gestaltet sein – inkl. ergonomischer Gestaltung, Lärmschutz und Pausenregelungen.

Unterweisungen & Schulungen anbieten
Mitarbeitende müssen regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden.

Notfall- und Erste-Hilfe-Pläne erstellen
Arbeitgeber:innen müssen für Unfälle, Brände oder andere Notfälle klare Abläufe und Zuständigkeiten festlegen.
Wer muss das Arbeitsschutzgesetz umsetzen?

Arbeitgeber:innen aller Branchen und Größen
Alle Unternehmen – auch kleine Betriebe und Selbstständige – die mindestens eine Person beschäftigen, sind verpflichtet, die Arbeitsschutzvorgaben umzusetzen.

Führungskräfte mit Personalverantwortung
Auch leitende Angestellte müssen aktiv dafür sorgen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Was muss beim Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umgesetzt werden?
Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
Arbeitgeber:innen müssen schriftlich festhalten, welche Gefahren bestehen und wie sie minimiert werden.
Arbeitsmittel und Arbeitsstätten prüfen
Sicherstellen, dass Maschinen, Geräte und Räume den Sicherheitsstandards entsprechen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Betriebsärzt:innen einbinden
Je nach Größe und Risikostufe des Unternehmens sind externe Fachkräfte und Ärzt:innen verpflichtend.
Arbeitszeiten und Pausenregelungen einhalten
Maximale Arbeitszeiten und gesetzliche Pausen müssen berücksichtigt werden.
Warum ist das wichtig?
Gesetzlich verpflichtend für alle Arbeitgeber:innen in Deutschland
Bußgelder und Haftung bei Verstößen
Vermeidung von Arbeitsunfällen und Krankheitsausfällen
Motivierte Mitarbeitende durch sichere Arbeitsbedingungen
In 4 Schritten zur Arbeitsschutz-konformen Organisation
Paket wählen
Von der Basislösung für kleine Betriebe bis zur Komplettberatung mit Fachkräften und Unterweisungen.
Gefährdungen erkennen & dokumentieren
Wir helfen, Risiken zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu identifizieren.
Schutzmaßnahmen umsetzen & prüfen
Alle Maßnahmen werden praxisnah erarbeitet - inkl. Erste-Hilfe- und Notfallpläne.
Mitarbeitende schulen & Prozesse etablieren
Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen sorgen für Sicherheit und Rechtskonformität.
Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes 100% sicher und gesetzeskonform.
Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.


Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis
ESSENTIAL
max. 1 Standort- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
STANDARD
max. 5 Standorte inkl. Anwalts-Hotline- Fünf Standorte
- Fünf interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
PLUS
Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem- Fünf Standorte
- Anwalt als Meldestellenbeauftragter
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
- Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem
ENTERPRISE
mehr als 5 Standorte- Sie haben andere Anforderungen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
Diese Gesetze und rechtliche Themen sind blitzschnell erledigt

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

KI-Verordnung / AI Act
(KI-VO)

Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz
(BFSG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

NIS2-Richtlinie
(NIS2)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Digital Operational Resilience Act
(DORA)

Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung machen?
Alle Arbeitgeber:innen – auch für Büroarbeitsplätze.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Regelmäßig – mindestens bei Neueinrichtungen, Änderungen oder auf Anweisung der Behörde.
Brauche ich einen Betriebsarzt?
Ja – je nach Gefährdung und Betriebsgröße ist die Einbindung von Betriebsärzt:innen Pflicht.
Müssen Mitarbeitende unterwiesen werden?
Ja – vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig, mindestens einmal jährlich