Für alle Unternehmen in Deutschland

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher, schnell und zuverlässig umsetzen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber:innen in Deutschland, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Haftung und Arbeitsunfälle.

Was ist das sogenannte Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und was bedeutet das für Sie?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die gesetzliche Grundlage für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Es legt fest, dass Arbeitgeber:innen verpflichtet sind, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Betroffen sind alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche oder Größe – ab der ersten beschäftigten Person.

Gefährdungsbeurteilungen durchführen

Arbeitgeber:innen müssen regelmäßig prüfen, welche physischen und psychischen Gefährdungen an den Arbeitsplätzen bestehen.

Schutzmaßnahmen ergreifen

Arbeitsplätze, Maschinen und Arbeitsmittel müssen sicher gestaltet sein – inkl. ergonomischer Gestaltung, Lärmschutz und Pausenregelungen.

Unterweisungen & Schulungen anbieten

Mitarbeitende müssen regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden.

Notfall- und Erste-Hilfe-Pläne erstellen

Arbeitgeber:innen müssen für Unfälle, Brände oder andere Notfälle klare Abläufe und Zuständigkeiten festlegen.

Wer muss das Arbeitsschutzgesetz umsetzen?

Arbeitgeber:innen aller Branchen und Größen

Alle Unternehmen – auch kleine Betriebe und Selbstständige – die mindestens eine Person beschäftigen, sind verpflichtet, die Arbeitsschutzvorgaben umzusetzen.

Führungskräfte mit Personalverantwortung

Auch leitende Angestellte müssen aktiv dafür sorgen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Was muss beim Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umgesetzt werden?

Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
Arbeitgeber:innen müssen schriftlich festhalten, welche Gefahren bestehen und wie sie minimiert werden.

    Arbeitsmittel und Arbeitsstätten prüfen
    Sicherstellen, dass Maschinen, Geräte und Räume den Sicherheitsstandards entsprechen.

      Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Betriebsärzt:innen einbinden
      Je nach Größe und Risikostufe des Unternehmens sind externe Fachkräfte und Ärzt:innen verpflichtend.

        Arbeitszeiten und Pausenregelungen einhalten
        Maximale Arbeitszeiten und gesetzliche Pausen müssen berücksichtigt werden.

          Warum ist das wichtig?

          Gesetzlich verpflichtend für alle Arbeitgeber:innen in Deutschland

            Bußgelder und Haftung bei Verstößen

              Vermeidung von Arbeitsunfällen und Krankheitsausfällen

                Motivierte Mitarbeitende durch sichere Arbeitsbedingungen

                  In 4 Schritten zur Arbeitsschutz-konformen Organisation

                  Paket wählen

                  Von der Basislösung für kleine Betriebe bis zur Komplettberatung mit Fachkräften und Unterweisungen.

                  Gefährdungen erkennen & dokumentieren

                  Wir helfen, Risiken zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu identifizieren.

                  Schutzmaßnahmen umsetzen & prüfen

                  Alle Maßnahmen werden praxisnah erarbeitet - inkl. Erste-Hilfe- und Notfallpläne.

                  Mitarbeitende schulen & Prozesse etablieren

                  Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen sorgen für Sicherheit und Rechtskonformität.

                  Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes 100% sicher und gesetzeskonform.

                  Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.

                  Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis

                  Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

                  Diese Gesetze und rechtliche Themen sind  blitzschnell erledigt

                  Hinweisgeberschutzgesetz

                  (HinschG)

                  KI-Verordnung / AI Act

                  (KI-VO)

                  Datenschutz-Grundverordnung

                  (DSGVO)

                  Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz

                  (BFSG)

                  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

                  (AGG)

                  NIS2-Richtlinie

                  (NIS2)

                  Digitale-Dienste-Gesetz

                  (DDG)

                  Digital Operational Resilience Act

                  (DORA)

                  Arbeitsschutzgesetz

                  (ArbSchG)

                  FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

                  Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung machen?

                  Alle Arbeitgeber:innen – auch für Büroarbeitsplätze.

                  Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

                  Regelmäßig – mindestens bei Neueinrichtungen, Änderungen oder auf Anweisung der Behörde.

                  Brauche ich einen Betriebsarzt?

                  Ja – je nach Gefährdung und Betriebsgröße ist die Einbindung von Betriebsärzt:innen Pflicht.

                  Müssen Mitarbeitende unterwiesen werden?

                  Ja – vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig, mindestens einmal jährlich