Für alle Unternehmen in Deutschland
DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung sicher, schnell und zuverlässig umsetzen
Seit 2018 verpflichtet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Unternehmen in Deutschland und der EU, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten und die Rechte von Betroffenen zu schützen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder und Imageschäden.

Was ist die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und was bedeutet das für Sie?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-weites Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie legt fest, wie Unternehmen, Vereine und Organisationen personenbezogene Daten erheben, speichern, nutzen und löschen dürfen.
Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – also z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen. Die DSGVO gilt für jede Unternehmensgröße, auch für Kleinbetriebe und Selbstständige.

Rechtmäßigkeit & Zweckbindung
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn ein klarer Zweck und eine Rechtsgrundlage vorliegen – z. B. Vertrag, Einwilligung oder gesetzliche Pflicht.

Informationspflichten erfüllen
Betroffene müssen klar informiert werden, welche Daten erhoben werden, warum und wie lange sie gespeichert bleiben.

Betroffenenrechte ermöglichen
Kund:innen und Mitarbeitende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten.

Datenschutzorganisation aufbauen
Unternehmen müssen interne Prozesse, Zuständigkeiten und technische Maßnahmen dokumentieren und regelmäßig prüfen.
Wer muss die DSGVO umsetzen?

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten
Das betrifft alle Unternehmen – vom Einzelunternehmen bis zum Konzern –, die Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder andere personenbezogene Informationen speichern oder nutzen.

Dienstleister mit Zugang zu personenbezogenen Daten
Auch externe IT-Dienstleister, Marketingagenturen oder Buchhaltungsbüros müssen die DSGVO einhalten.
Was muss bei der DSGVO umgesetzt werden?
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen
Alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
Auftragsverarbeitungsverträge abschließen
Mit externen Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen DSGVO-konforme Verträge bestehen.
Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen
Bei besonders risikoreichen Verarbeitungen, z. B. Videoüberwachung oder Profiling, ist eine Folgenabschätzung verpflichtend.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) umsetzen
Datensicherheit gewährleisten – z. B. durch Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Backups und Schulungen.
Warum ist das wichtig?
Pflicht für alle Unternehmen – unabhängig von Größe
Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
Vermeidung von Rechtsrisiken und Reputationsverlust
Vertrauen bei Kund:innen und Partner:innen stärken
In 4 Schritten zur DGSVO-konformen Organisation
Paket wählen
Von der Basislösung für kleine Unternehmen bis zur Rundum-Betreuung inkl. Datenschutzbeauftragtem.
Datenprozesse analysieren & dokumentieren
Wir prüfen, welche Daten verarbeitet werden und erstellen alle notwendigen Unterlagen.
Verträge & Richtlinien erstellen
Alle erforderlichen Verträge, Datenschutzinformationen und Prozesse werden rechtssicher aufgesetzt.
Schulungen & Awareness aufbauen
Ihr Team wird fit gemacht für Datenschutz in der Praxis – mit Schulungen, Checklisten und Vorlagen.
Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen der DSGVO 100% sicher und gesetzeskonform.
Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.


Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis
ESSENTIAL
max. 1 Standort- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
STANDARD
max. 5 Standorte inkl. Anwalts-Hotline- Fünf Standorte
- Fünf interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
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- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
PLUS
Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem- Fünf Standorte
- Anwalt als Meldestellenbeauftragter
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ENTERPRISE
mehr als 5 Standorte- Sie haben andere Anforderungen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
Diese Gesetze und rechtliche Themen sind blitzschnell erledigt

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

KI-Verordnung / AI Act
(KI-VO)

Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz
(BFSG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

NIS2-Richtlinie
(NIS2)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Digital Operational Resilience Act
(DORA)

Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Muss ich auch als Kleinstunternehmen die DSGVO einhalten?
Ja – sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Brauche ich eine Datenschutzerklärung auf meiner Website?
Ja – für jede Website mit Kontaktformular, Cookies oder Analyse-Tools.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Ab 20 Mitarbeitenden, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.
Wie lange darf ich Daten speichern?
Nur so lange, wie es für den Zweck notwendig ist.