Für alle Unternehmen in Deutschland

DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung sicher, schnell und zuverlässig umsetzen

Seit 2018 verpflichtet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Unternehmen in Deutschland und der EU, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten und die Rechte von Betroffenen zu schützen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder und Imageschäden.

Was ist die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und was bedeutet das für Sie?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-weites Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie legt fest, wie Unternehmen, Vereine und Organisationen personenbezogene Daten erheben, speichern, nutzen und löschen dürfen.

Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – also z. B. Kundendaten, Mitarbeiterdaten, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen. Die DSGVO gilt für jede Unternehmensgröße, auch für Kleinbetriebe und Selbstständige.

Rechtmäßigkeit & Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn ein klarer Zweck und eine Rechtsgrundlage vorliegen – z. B. Vertrag, Einwilligung oder gesetzliche Pflicht.

Informationspflichten erfüllen

Betroffene müssen klar informiert werden, welche Daten erhoben werden, warum und wie lange sie gespeichert bleiben.

Betroffenenrechte ermöglichen

Kund:innen und Mitarbeitende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten.

Datenschutzorganisation aufbauen

Unternehmen müssen interne Prozesse, Zuständigkeiten und technische Maßnahmen dokumentieren und regelmäßig prüfen.

Wer muss die DSGVO umsetzen?

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten

Das betrifft alle Unternehmen – vom Einzelunternehmen bis zum Konzern –, die Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder andere personenbezogene Informationen speichern oder nutzen.

Dienstleister mit Zugang zu personenbezogenen Daten

Auch externe IT-Dienstleister, Marketingagenturen oder Buchhaltungsbüros müssen die DSGVO einhalten.

Was muss bei der DSGVO umgesetzt werden?

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen
Alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.

    Auftragsverarbeitungsverträge abschließen
    Mit externen Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen DSGVO-konforme Verträge bestehen.

      Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen
      Bei besonders risikoreichen Verarbeitungen, z. B. Videoüberwachung oder Profiling, ist eine Folgenabschätzung verpflichtend.

        Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) umsetzen
        Datensicherheit gewährleisten – z. B. durch Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Backups und Schulungen.

          Warum ist das wichtig?

          Pflicht für alle Unternehmen – unabhängig von Größe

            Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes

              Vermeidung von Rechtsrisiken und Reputationsverlust

                Vertrauen bei Kund:innen und Partner:innen stärken

                  In 4 Schritten zur DGSVO-konformen Organisation

                  Paket wählen

                  Von der Basislösung für kleine Unternehmen bis zur Rundum-Betreuung inkl. Datenschutzbeauftragtem.

                  Datenprozesse analysieren & dokumentieren

                  Wir prüfen, welche Daten verarbeitet werden und erstellen alle notwendigen Unterlagen.

                  Verträge & Richtlinien erstellen

                  Alle erforderlichen Verträge, Datenschutzinformationen und Prozesse werden rechtssicher aufgesetzt.

                  Schulungen & Awareness aufbauen

                  Ihr Team wird fit gemacht für Datenschutz in der Praxis – mit Schulungen, Checklisten und Vorlagen.

                  Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen der DSGVO 100% sicher und gesetzeskonform.

                  Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.

                  Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis

                  Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

                  Diese Gesetze und rechtliche Themen sind  blitzschnell erledigt

                  Hinweisgeberschutzgesetz

                  (HinschG)

                  KI-Verordnung / AI Act

                  (KI-VO)

                  Datenschutz-Grundverordnung

                  (DSGVO)

                  Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz

                  (BFSG)

                  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

                  (AGG)

                  NIS2-Richtlinie

                  (NIS2)

                  Digitale-Dienste-Gesetz

                  (DDG)

                  Digital Operational Resilience Act

                  (DORA)

                  Arbeitsschutzgesetz

                  (ArbSchG)

                  FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

                  Muss ich auch als Kleinstunternehmen die DSGVO einhalten?

                  Ja – sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden.

                  Brauche ich eine Datenschutzerklärung auf meiner Website?

                  Ja – für jede Website mit Kontaktformular, Cookies oder Analyse-Tools.

                  Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

                  Ab 20 Mitarbeitenden, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.

                  Wie lange darf ich Daten speichern?

                  Nur so lange, wie es für den Zweck notwendig ist.