Für alle Unternehmen in Deutschland
DORA – Digital Operational Resilience Act sicher, schnell und zuverlässig umsetzen
Ab dem 17. Januar 2025 verpflichtet die DORA-Verordnung Unternehmen im Finanz- und IT-Sektor, ihre digitale Betriebsstabilität zu gewährleisten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder, Aufsichtssanktionen und Haftungsrisiken.

Was ist die sogenannte DORA-Verordnung und was bedeutet das für Sie?
Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist eine EU-weite Regelung, die die Cyber- und IT-Sicherheit im Finanzsektor standardisiert. Sie soll sicherstellen, dass Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister und IT-Dienstleister auch in Krisenfällen stabil und zuverlässig arbeiten können.
DORA betrifft nicht nur große Banken, sondern auch viele mittelständische Unternehmen, die IT-Services für Finanzdienstleister erbringen – z. B. Cloud-Anbieter, Softwareunternehmen, Rechenzentren oder Zahlungsdienste.

IT-Risikomanagement einführen
Verpflichtung, IT-Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren – z. B. durch Firewalls, Zugriffskontrollen, Backups.

Vorfälle melden
Cybervorfälle, die den Geschäftsbetrieb stören könnten, müssen innerhalb von 24 Stunden an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

Externe IT-Dienstleister überwachen
Verträge mit Drittanbietern müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Abhängigkeiten von kritischen IT-Dienstleistern müssen gemeldet werden.

Resilienz-Tests durchführen
Regelmäßige Überprüfungen der Notfallpläne, Krisenprozesse und IT-Systeme – bei größeren Unternehmen auch durch externe Penetrationstests.
Wer muss die DORA umsetzen?

Finanzunternehmen
Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Fonds, Börsen, Krypto-Dienstleister.

IT-Dienstleister für den Finanzsektor
z. B. Cloud-Anbieter, Software-Entwickler, Hosting-Dienste, Security-Services, die für Finanzunternehmen arbeiten.
Was muss bei der DORA-Verordnung umgesetzt werden?
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen einführen
Sicherstellen, dass IT-Systeme widerstandsfähig und vor Angriffen geschützt sind.
Verträge mit IT-Dienstleistern anpassen
Verpflichtungen zur IT-Sicherheit in Lieferantenverträgen verankern, kritische Abhängigkeiten offenlegen.
Krisen- und Notfallpläne erstellen
Pläne für Systemausfälle, Cyberangriffe und Betriebsstörungen entwickeln und regelmäßig testen.
Regelmäßige Resilienz-Tests durchführen
Sicherstellen, dass Systeme auch bei Angriffen oder Ausfällen funktionieren – inkl. verpflichtender Tests und Audits.
Warum ist das wichtig?
Verpflichtend für fast alle Finanzunternehmen und ihre IT-Dienstleister ab 2025
Bußgelder bei Verstößen bis zu mehrere Millionen Euro möglich
Haftungsrisiken für Geschäftsführende und Verantwortliche
Wettbewerbsvorteil durch geprüfte IT-Sicherheit und Resilienz
In 4 Schritten zur DORA-konformen Organisation
Paket wählen
Von der Basislösung für kleinere Finanzunternehmen bis zur Komplettberatung für komplexe IT-Landschaften.
IT-Systeme und Prozesse analysieren
Wir helfen, Risiken zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu identifizieren.
Richtlinien, Verträge und Meldeverfahren erstellen
Alle erforderlichen Dokumentationen und Prozesse werden rechtssicher aufgesetzt.
Resilienz-Tests und Schulungen durchführen
Ihr Team wird auf Notfälle vorbereitet – praxisnah, verständlich und branchenspezifisch.
Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen der DORA-Verordnung 100% sicher und gesetzeskonform.
Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.


Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis
ESSENTIAL
max. 1 Standort- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
STANDARD
max. 5 Standorte inkl. Anwalts-Hotline- Fünf Standorte
- Fünf interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
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- mehr als 1 Standort
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- Inkl. Anwalts-Hotline
PLUS
Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem- Fünf Standorte
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ENTERPRISE
mehr als 5 Standorte- Sie haben andere Anforderungen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
Diese Gesetze und rechtliche Themen sind blitzschnell erledigt

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

KI-Verordnung / AI Act
(KI-VO)

Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz
(BFSG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

NIS2-Richtlinie
(NIS2)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Digital Operational Resilience Act
(DORA)

Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Für wen gilt DORA?
Alle Finanzunternehmen und deren IT-Dienstleister – z. B. Banken, Versicherungen, Cloud-Anbieter.
Seit wann gilt die Pflicht?
Seit 17. Januar 2025.
Was sind die Kernpflichten?
Risikomanagement, Vorfallmeldungen, Notfallpläne, Drittanbieter-Management, Resilienz-Tests.
Wer ist für DORA verantwortlich?
Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung, muss aber Zuständigkeiten intern regeln.