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DORA – Digital Operational Resilience Act sicher, schnell und zuverlässig umsetzen

Ab dem 17. Januar 2025 verpflichtet die DORA-Verordnung Unternehmen im Finanz- und IT-Sektor, ihre digitale Betriebsstabilität zu gewährleisten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert hohe Bußgelder, Aufsichtssanktionen und Haftungsrisiken.

Was ist die sogenannte DORA-Verordnung und was bedeutet das für Sie?

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist eine EU-weite Regelung, die die Cyber- und IT-Sicherheit im Finanzsektor standardisiert. Sie soll sicherstellen, dass Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister und IT-Dienstleister auch in Krisenfällen stabil und zuverlässig arbeiten können.

DORA betrifft nicht nur große Banken, sondern auch viele mittelständische Unternehmen, die IT-Services für Finanzdienstleister erbringen – z. B. Cloud-Anbieter, Softwareunternehmen, Rechenzentren oder Zahlungsdienste.

IT-Risikomanagement einführen

Verpflichtung, IT-Risiken systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren – z. B. durch Firewalls, Zugriffskontrollen, Backups.

Vorfälle melden

Cybervorfälle, die den Geschäftsbetrieb stören könnten, müssen innerhalb von 24 Stunden an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

Externe IT-Dienstleister überwachen

Verträge mit Drittanbietern müssen bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Abhängigkeiten von kritischen IT-Dienstleistern müssen gemeldet werden.

Resilienz-Tests durchführen

Regelmäßige Überprüfungen der Notfallpläne, Krisenprozesse und IT-Systeme – bei größeren Unternehmen auch durch externe Penetrationstests.

Wer muss die DORA umsetzen?

Finanzunternehmen

Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen, Fonds, Börsen, Krypto-Dienstleister.

IT-Dienstleister für den Finanzsektor

z. B. Cloud-Anbieter, Software-Entwickler, Hosting-Dienste, Security-Services, die für Finanzunternehmen arbeiten.

Was muss bei der DORA-Verordnung umgesetzt werden?

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen einführen
Sicherstellen, dass IT-Systeme widerstandsfähig und vor Angriffen geschützt sind.

    Verträge mit IT-Dienstleistern anpassen
    Verpflichtungen zur IT-Sicherheit in Lieferantenverträgen verankern, kritische Abhängigkeiten offenlegen.

      Krisen- und Notfallpläne erstellen
      Pläne für Systemausfälle, Cyberangriffe und Betriebsstörungen entwickeln und regelmäßig testen.

        Regelmäßige Resilienz-Tests durchführen
        Sicherstellen, dass Systeme auch bei Angriffen oder Ausfällen funktionieren – inkl. verpflichtender Tests und Audits.

          Warum ist das wichtig?

          Verpflichtend für fast alle Finanzunternehmen und ihre IT-Dienstleister ab 2025

            Bußgelder bei Verstößen bis zu mehrere Millionen Euro möglich

              Haftungsrisiken für Geschäftsführende und Verantwortliche

                Wettbewerbsvorteil durch geprüfte IT-Sicherheit und Resilienz

                  In 4 Schritten zur DORA-konformen Organisation

                  Paket wählen

                  Von der Basislösung für kleinere Finanzunternehmen bis zur Komplettberatung für komplexe IT-Landschaften.

                  IT-Systeme und Prozesse analysieren

                  Wir helfen, Risiken zu erkennen und notwendige Maßnahmen zu identifizieren.

                  Richtlinien, Verträge und Meldeverfahren erstellen

                  Alle erforderlichen Dokumentationen und Prozesse werden rechtssicher aufgesetzt.

                  Resilienz-Tests und Schulungen durchführen

                  Ihr Team wird auf Notfälle vorbereitet – praxisnah, verständlich und branchenspezifisch.

                  Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen der DORA-Verordnung 100% sicher und gesetzeskonform.

                  Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.

                  Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis

                  Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

                  Diese Gesetze und rechtliche Themen sind  blitzschnell erledigt

                  Hinweisgeberschutzgesetz

                  (HinschG)

                  KI-Verordnung / AI Act

                  (KI-VO)

                  Datenschutz-Grundverordnung

                  (DSGVO)

                  Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz

                  (BFSG)

                  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

                  (AGG)

                  NIS2-Richtlinie

                  (NIS2)

                  Digitale-Dienste-Gesetz

                  (DDG)

                  Digital Operational Resilience Act

                  (DORA)

                  Arbeitsschutzgesetz

                  (ArbSchG)

                  FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

                  Für wen gilt DORA?

                  Alle Finanzunternehmen und deren IT-Dienstleister – z. B. Banken, Versicherungen, Cloud-Anbieter.

                  Seit wann gilt die Pflicht?

                  Seit 17. Januar 2025.

                  Was sind die Kernpflichten?

                  Risikomanagement, Vorfallmeldungen, Notfallpläne, Drittanbieter-Management, Resilienz-Tests.

                  Wer ist für DORA verantwortlich?

                  Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung, muss aber Zuständigkeiten intern regeln.