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Digitale-Dienste-Gesetz sicher, schnell und zuverlässig erledigen

Seit 2024 verpflichtet das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) bestimmte Unternehmen zu mehr Transparenz, Datenschutz und Kontrolle über Inhalte. Wer keine gesetzeskonforme Lösung hat, riskiert hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

Was ist das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz oder Digital Services Act und was bedeutet das für Sie?

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) oder Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die klare Regeln für Online-Plattformen und digitale Dienstleister festlegt, um illegale Inhalte, Hass und Hetze besser zu bekämpfen, um Transparenz zu erhöhen und Nutzerrechte zu stärken. Unternehmen müssen sicherstellen, dass keine illegalen Produkte oder Kommunikation auf ihrer Website stattfindet und Nutzer:innen Möglichkeiten zur Beschwerde bieten. Das betrifft auch Webseiten mit Kommentar- oder Bewertungsfunktion.

Illegale Inhalte überwachen

Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um illegale Inhalte zu identifizieren und zu entfernen.

Meldestelle für Nutzer:innen

Webseitenbetreiber müssen eine Möglichkeit schaffen, Beschwerden über Inhalte einzureichen.

Mehr Transparenz schaffen

Plattformen müssen detailliert offenlegen, wie die Inhalte geprüft und ggf. Werbung ausgespielt werden.

Berichtspflicht und Nachweise

Regelmäßige Dokumentation zur Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind verpflichtend.

Wer muss das Digitale-Dienste-Gesetz umsetzen?

Digitale Marktplätze & Onlineshops

Unternehmen, die anderen eine digitale Plattform für Produkte oder Inhalte bieten oder Bewertungen bzw. Kommentare ermöglichen.

Soziale Netzwerke & Foren

Digitale Dienste und Plattformen, die nutzergenerierte Inhalte verbreiten, verwalten und aktiv moderieren, müssen klare Richtlinien einhalten.

Suchmaschinen & Werbenetzwerke

Plattformen mit personalisierter Werbung oder dynamischen Inhalten müssen ihre Logiken für die Systeme offenlegen und Nutzerrechte wahren.

Hosting-Anbieter & Cloud-Dienste

Unternehmen, die Speicherplatz, Cloud-Dienste oder technische Infrastrukturen für digitale Inhalte bereitstellen und verwalten.

Was muss beim DDG / DSA umgesetzt werden?

Das DDG setzt den EU-weit geltenden Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen zu:

Transparenzpflichten
Bereitstellung klarer Informationen über Inhalte, Algorithmen und Werbung.

    Melde- und Abhilfeverfahren
    Einrichtung einfacher Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte.

      Kooperation mit Behörden
      Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur, die als Koordinierungsstelle fungiert.

        Sorgfaltspflichten
        Maßnahmen zur Risikominimierung, insbesondere bei großen Plattformen mit über 45 Millionen Nutzer:innen.

          Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

          Warum ist das wichtig?

          Verpflichtend für alle Anbieter digitaler Dienste – unabhängig von Größe

            Hohe Bußgelder möglich: bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes

              Rechtsklarheit und Schutz vor Haftungsrisiken

                Vertrauen bei Nutzer:innen stärken durch transparente und sichere digitale Angebote

                  Gibt es Fragen oder brauchst Du Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

                  Für diese Themen bieten wir einfache Lösungen

                  Hinweisgeberschutzgesetz

                  (HinschG)

                  KI-Verordnung / AI Act

                  (KI-VO)

                  Datenschutz-Grundverordnung

                  (DSGVO)

                  Gesetz zur Barrierefreiheit

                  (BFSG)

                  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

                  (AGG)

                  NIS2-Richtlinie

                  (NIS2)

                  Digitale-Dienste-Gesetz

                  (DDG)

                  Digital Operational Resilience Act

                  (DORA)

                  Arbeitsschutzgesetz

                  (ArbSchG)

                  FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

                  Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)?

                  Das DDG ist das deutsche Umsetzungsgesetz des EU-weiten Digital Services Act (DSA). Es regelt die Pflichten von Online-Diensten, insbesondere Plattformen, Vermittlern und Hosting-Anbietern, um die Sicherheit und Transparenz im digitalen Raum zu erhöhen.

                  Wen betrifft das DDG bzw. der DSA?

                  Betroffen sind u. a. Betreiber von Websites, Onlineshops, Foren, sozialen Netzwerken, App-Stores, Suchmaschinen und Cloud-Diensten. Auch kleinere Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten oder Kommentarfunktionen müssen bestimmte Vorgaben einhalten.

                  Welche Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz?

                  Diensteanbieter müssen z. B. klare Nutzungsbedingungen veröffentlichen, Melde- und Abhilfeverfahren für illegale Inhalte bereitstellen, Nutzer:innen über algorithmische Systeme informieren und Transparenzberichte erstellen.

                  Was ist der Unterschied zwischen DDG und DSA?

                  Der DSA ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Das DDG ergänzt den DSA um nationale Regelungen – etwa zur Durchsetzung, Aufsicht und Bußgeldverhängung in Deutschland.

                  Gibt es Bußgelder bei Verstößen?

                  Ja. Verstöße gegen den DSA können mit Bußgeldern von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch nationale Behörden wie die Bundesnetzagentur überwacht.