Für kleine & mittlere Unternehmen in Deutschland
Hinweisgeberschutzgesetz zu 100% erledigen
Das HinSchG ist Pflicht für Unternehmen ab 50 Beschäftigten und verpflichtet Unternehmen eine gesetzeskonforme Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und was bedeutet das für Sie?
Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, oder auch Whistleblower-Richtlinie genannt, ist aus der Notwendigkeit entstanden, Hinweisgeber:innen zu schützen. Mit der Umsetzung des Gesetzes können Unternehmen ein System einrichten, damit Mitarbeitende Missstände wie Korruption, Betrug Verstöße gegen Umwelt- und Datenschutzverordnungen etc. anonym melden können. Damit kann die Zufriedenheit der Beschäftigten und die Qualität im Unternehmen gesteigert werden.

Meldestelle einrichten
Unternehmen müssen eine Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.

Datenschutz
Eingehende Hinweise müssen vertraulich und sicher behandelt werden.

Konsequenzen
Hinweisgeber dürfen keine Benachteiligung für die Meldung erfahren.

Reporting
Unternehmen müssen die Meldungen transparent dokumentieren.
Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten
Egal ob öffentliche oder private Unternehmen: ab 50 Beschäftigten ist eine interne Meldestelle gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Hinweisgeber Verstöße vertraulich melden können.

Unternehmen im sensiblen Bereich
Branchen mit hohen regulatorischen Vorgaben – etwa Finanzdienstleister, Versicherungen, Pharma- und Medizinunternehmen – müssen teilweise unabhängig von ihrer Größe ein Hinweisgebersystem etablieren.
Was muss beim HinSchG umgesetzt werden?
Arbeitgeber mit mehr als 5o Beschäftigten müssen:
Eine internte Meldestelle einrichten
Diese ermöglicht es Mitarbeitenden, sicher und vertraulich Hinweise abzugeben – schriftlich, mündlich oder auf Wunsch persönlich.
Vertraulichkeit garantieren
Die Identität der Hinweisgeber:innen und der betroffenen Personen muss geschützt bleiben.
Fristen einhalten
Eingehende Hinweise müssen innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen bearbeitet und Rückmeldung gegeben werden.
Repressalien verhindern
Hinweisgeber:innen dürfen nicht gekündigt, benachteiligt oder unter Druck gesetzt werden.
Warum ist das wichtig?
Vermeidung von Bußgeldern bei fehlender Meldestelle (bis zu 50.000 €)
Risikominimierung durch frühzeitiges Erkennen interner Probleme
Rechtskonformität und Compliance-Sicherung
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem stärkt Vertrauen und schützt das Unternehmen vor größeren Schäden.
In 4 Schritten zur gesetzeskonformen Meldestelle
Paket wählen
Wählen Sie das passende Modell für Ihr Unternehmen – von der Basislösung für interne Meldestellen bis zur anwaltlichen Betreuung.
Meldestelle einrichten
Ihre Meldestelle ist in wenigen Minuten startklar. Sie erhalten eine individuell anpassbare Plattform, die Mitarbeiter vertraulich nutzen können – online oder telefonisch.
Meldungen sicher empfangen & bearbeiten
Eingehende Hinweise werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt, DSGVO-konform gespeichert und können über ein sicheres Dashboard bearbeitet werden. Falls gewünscht, können Anwälte als Meldestellenbeauftragte eingesetzt werden.
Dokumentation & rechtssichere Prozesse
Alle Meldungen werden automatisch dokumentiert, Berichte können erstellt werden und Ihr Unternehmen bleibt jederzeit nachweisbar compliant ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt das Hinweisgeberschutzgesetz 100% sicher und gesetzeskonform.
Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.


Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis
ESSENTIAL
max. 1 Standort- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
STANDARD
max. 5 Standorte inkl. Anwalts-Hotline- Fünf Standorte
- Fünf interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
PLUS
Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem- Fünf Standorte
- Anwalt als Meldestellenbeauftragter
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
- Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem
ENTERPRISE
mehr als 5 Standorte- Sie haben andere Anforderungen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
Diese Gesetze und rechtliche Themen sind blitzschnell erledigt

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

KI-Verordnung / AI Act
(KI-VO)

Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz
(BFSG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

NIS2-Richtlinie
(NIS2)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Digital Operational Resilience Act
(DORA)

Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Muss ich das HinSchG wirklich umsetzen?
Wenn Sie mehr als 50 Mitarbeitende haben – ja. Kein Hinweisgebersystem = Risiko für Bußgeld und schlechte Presse.
Wer darf überhaupt Hinweise geben?
Alle, die beruflich mit Ihrem Unternehmen zu tun haben: Mitarbeitende, Bewerber:innen, Dienstleister, Praktikant:innen. Spoiler: Das sind viele.
Was muss ich konkret bereitstellen?
Einen sicheren Meldekanal, eine dokumentierte Bearbeitung und die Garantie, dass Hinweisgeber:innen geschützt sind. Und nein, eine anonyme E-Mail reicht nicht.
Wie schnell muss ich auf eine Meldung reagieren?
Erste Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen, Ergebnis innerhalb von 3 Monaten – gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist, wenn ich gar keine Meldung erhalte?
Dann freuen Sie sich – aber behalten Sie den Kanal offen. Pflicht bleibt Pflicht. Compliance.One erinnert Sie daran, wenn Sie’s vergessen.