Für kleine & mittlere Unternehmen in Deutschland
Hinweisgeberschutzgesetz
Mitarbeiter sollen Missstände im Unternehmen melden können, ohne Angst vor Konsequenzen – genau das steckt hinter dem Hinweisgeberschutzgesetz. Seit Kurzem müssen viele Unternehmen (schon ab 50 Mitarbeitern) interne Meldestellen einrichten, damit Whistleblower sicher und anonym Hinweise geben können. Klingt erstmal nach zusätzlichem Aufwand, ist aber vor allem eine Chance: Probleme frühzeitig erkennen, bevor sie groß werden.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und was bedeutet das konkret?
Du brauchst einen Kanal, über den Hinweise eingehen, und klare Prozesse, wie Du damit umgehst – vom Eingangsbestätigen bis zur Klärung. Und natürlich musst Du die Vertraulichkeit wahren. Wir helfen Dir, all das unkompliziert aufzusetzen, damit Du rechtskonform bist und gleichzeitig das Vertrauen deiner Mitarbeiter stärkst.

Meldestelle einrichten
Unternehmen müssen eine Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.

Vertraulichkeit
Eingehende Hinweise müssen vertraulich und sicher behandelt werden.

Konsequenzen
Hinweisgeber dürfen keine Benachteiligung für die Meldung erfahren.

Reporting
Unternehmen müssen die Meldungen transparent dokumentieren.
Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten
Egal ob öffentliche oder private Unternehmen: ab 50 Beschäftigten ist eine interne Meldestelle gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Hinweisgeber Verstöße vertraulich melden können.

Unternehmen im sensiblen Bereich
Branchen mit hohen regulatorischen Vorgaben – etwa Finanzdienstleister, Versicherungen, Pharma- und Medizinunternehmen – müssen teilweise unabhängig von ihrer Größe ein Hinweisgebersystem etablieren.
Was muss beim HinSchG umgesetzt werden?
Arbeitgeber mit mehr als 5o Beschäftigten müssen:
Eine internte Meldestelle einrichten
Diese ermöglicht es Mitarbeitenden, sicher und vertraulich Hinweise abzugeben – schriftlich, mündlich oder auf Wunsch persönlich.
Vertraulichkeit garantieren
Die Identität der Hinweisgeber:innen und der betroffenen Personen muss geschützt bleiben.
Fristen einhalten
Eingehende Hinweise müssen innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen bearbeitet und Rückmeldung gegeben werden.
Repressalien verhindern
Hinweisgeber:innen dürfen nicht gekündigt, benachteiligt oder unter Druck gesetzt werden.
Warum ist das wichtig?
Vermeidung von Bußgeldern bei fehlender Meldestelle (bis zu 50.000 €)
Risikominimierung durch frühzeitiges Erkennen interner Probleme
Rechtskonformität und Compliance-Sicherung
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem stärkt Vertrauen und schützt das Unternehmen vor größeren Schäden.
Wie Compliance.One dich beim Hinweisgeberschutz unterstützt:
Whistleblower-Portal:
Wir stellen dir ein sicheres Online-Portal zur Verfügung, über das Hinweise anonym eingereicht werden können. Einfach für die Hinweisgeber, übersichtlich für dich.
Richtlinien & Ablaufpläne:
Von der Meldung bis zur Untersuchung – mit unseren Vorlagen definierst du, wer was wann zu tun hat. So stellst du sicher, dass jeder Hinweis fair und fristgerecht bearbeitet wird.
Schulung & Kommunikation:
Wir unterstützen dich dabei, deine Mitarbeiter über die neue Meldestelle zu informieren. Durch kurze Trainings oder Infomaterial schaffen wir Vertrauen in den Prozess.
Datenschutz inklusive:
Keine Sorge, unser System erfüllt natürlich auch die DSGVO-Anforderungen. Vertrauliche Meldungen bleiben vertraulich – technisch und organisatorisch.
Ein internes Hinweisgebersystem muss keine lästige Pflicht sein, sondern kann aktiv zur Verbesserung deiner Firma beitragen. Mit unserer Hilfe richtest du es mühelos ein und hast die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Für diese Themen bieten wir einfache Lösungen

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

KI-Verordnung / AI Act
(KI-VO)

Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Gesetz zur Barrierefreiheit
(BFSG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

NIS2-Richtlinie
(NIS2)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Digital Operational Resilience Act
(DORA)

Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
Gibt es Fragen oder brauchst Du Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im beruflichen Kontext Missstände, Rechtsverstöße oder Risiken melden – sogenannte Hinweisgeber:innen oder Whistleblower. Ziel ist es, deren Identität zu wahren und Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern.
Wer ist durch das Gesetz geschützt?
Geschützt sind Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangen und melden – z. B. Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Praktikant:innen, ehemalige Mitarbeitende oder externe Partner wie Lieferanten.
Welche Meldungen sind vom Gesetz erfasst?
Das Gesetz bezieht sich auf Verstöße gegen EU-Recht und nationales Recht, insbesondere in Bereichen wie Datenschutz, Umwelt, Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Korruption, Finanzdienstleistungen oder öffentliche Auftragsvergabe.
Welche Meldewege gibt es?
Hinweisgeber:innen können Verstöße über interne Meldestellen (im Unternehmen oder in der Behörde) oder über externe Meldestellen (z. B. beim Bundesamt für Justiz) melden. In bestimmten Fällen ist auch eine öffentliche Offenlegung zulässig – etwa bei Gefahr im Verzug.
Was bringt ein Hinweisgebersystem dem Unternehmen selbst?
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen – bevor sie eskalieren. Es stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden, schützt die Organisation vor Reputationsschäden und schafft eine offene Unternehmenskultur, in der Missstände nicht unter den Teppich gekehrt werden.