Für kleine & mittlere Unternehmen in Deutschland
Hinweisgeberschutzgesetz in 60 Minuten zu 100% erledigen
Das HinSchG ist Pflicht für Unternehmen ab 50 Beschäftigten und verpflichtet Unternehmen eine gesetzeskonforme Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten.

Was ist die sogenannte Whistleblower-Richtlinie und was bedeutet das für Sie?
Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, oder auch Whistleblower-Richtlinie genannt, ist aus der Notwendigkeit entstanden, Hinweisgeber:innen zu schützen. Mit der Umsetzung des Gesetzes können Unternehmen ein System einrichten, damit Mitarbeitende Missstände anonym melden können. Damit kann die Zufriedenheit der Beschäftigten und die Qualität im Unternehmen gesteigert werden.

Meldestelle einrichten
Unternehmen müssen eine Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.

Datenschutz
Eingehende Hinweise müssen vertraulich und sicher behandelt werden.

Konsequenzen
Hinweisgeber dürfen keine Benachteiligung für die Meldung erfahren.

Reporting
Unternehmen müssen die Meldungen transparent dokumentieren.
Wer muss das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen?

Unternehmen ab 50 Beschäftigten
Ab 50 Beschäftigten ist eine interne Meldestelle gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Hinweisgeber Verstöße vertraulich melden können.

Öffentliche Einrichtungen & Kommunen
Auch Behörden und Kommunen ab 10.000 Einwohnern sowie öffentlich-rechtliche Unternehmen sind verpflichtet, eine Meldestelle zu betreiben.

Kritische Infrastruktur
Branchen mit hohen regulatorischen Vorgaben – etwa Finanzdienstleister, Versicherungen, Pharma- und Medizinunternehmen – müssen teilweise unabhängig von ihrer Größe ein Hinweisgebersystem etablieren.

Optional: Starke & moderne Unternehmen
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtet ist: Ein sicheres Meldesystem kann helfen, interne Missstände frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und eine offene Unternehmenskultur zu fördern.
Was muss beim HinSchG umgesetzt werden?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden (egal ob Vollzeit, Minijobber, Freiberufler und Werksstudenten), eine sichere und vertrauliche Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Ziel ist es, Mitarbeitenden und externen Stakeholdern eine Möglichkeit zu geben, Missstände wie Korruption, Diskriminierung oder Datenschutzverstöße anonym und ohne Angst vor Repressalien zu melden.
Compliance.One bietet Ihnen alles, was Sie zur Umsetzung benötigen:
- NGesetzeskonformes Hinweisgebersystem (HinSchG & EU-Whistleblower-Richtlinie)
- NEnde-zu-Ende-verschlüsselte Meldungen für maximale Sicherheit
- NEinfache Implementierung – in 60 Minuten startklar
- NVorlagen & Muster für interne Richtlinien und Kommunikationsmaßnahmen
- NOptional: Anwaltlich betreute Meldestelle für vollständige Compliance
Unternehmen, die die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllen, riskieren Bußgelder bis zu 50.000 Euro, Reputationsschäden und rechtliche Konsequenzen. Mit Compliance.One setzen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz schnell, sicher und ohne großen Aufwand um.
In 4 Schritten zur gesetzeskonformen Meldestelle
Paket wählen
Wählen Sie das passende Modell für Ihr Unternehmen – von der Basislösung für interne Meldestellen bis zur anwaltlichen Betreuung.
Meldestelle einrichten
Ihre Meldestelle ist in wenigen Minuten startklar. Sie erhalten eine individuell anpassbare Plattform, die Mitarbeiter vertraulich nutzen können – online oder telefonisch.
Meldungen sicher empfangen & bearbeiten
Eingehende Hinweise werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt, DSGVO-konform gespeichert und können über ein sicheres Dashboard bearbeitet werden. Falls gewünscht, können Anwälte als Meldestellenbeauftragte eingesetzt werden.
Dokumentation & rechtssichere Prozesse
Alle Meldungen werden automatisch dokumentiert, Berichte können erstellt werden und Ihr Unternehmen bleibt jederzeit nachweisbar compliant ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt das Hinweisgeberschutzgesetz 100% sicher und gesetzeskonform.
Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.


Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis
ESSENTIAL
max. 1 Standort- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
STANDARD
max. 5 Standorte inkl. Anwalts-Hotline- Fünf Standorte
- Fünf interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
PLUS
Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem- Fünf Standorte
- Anwalt als Meldestellenbeauftragter
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
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- 5 interne Meldestellenbeauftragte
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ENTERPRISE
mehr als 5 Standorte- Sie haben andere Anforderungen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
Diese Gesetze und rechtliche Themen sind blitzschnell erledigt

Unsere brandneue Compliance-Plattform
(inkl. KI-Tools)

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz
(BFSG)

Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz
(LkSG)
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Muss ich das HinSchG wirklich umsetzen?
Wenn Sie mehr als 50 Mitarbeitende haben – ja. Kein Hinweisgebersystem = Risiko für Bußgeld und schlechte Presse.
Wer darf überhaupt Hinweise geben?
Alle, die beruflich mit Ihrem Unternehmen zu tun haben: Mitarbeitende, Bewerber:innen, Dienstleister, Praktikant:innen. Spoiler: Das sind viele.
Was muss ich konkret bereitstellen?
Einen sicheren Meldekanal, eine dokumentierte Bearbeitung und die Garantie, dass Hinweisgeber:innen geschützt sind. Und nein, eine anonyme E-Mail reicht nicht.
Wie schnell muss ich auf eine Meldung reagieren?
Erste Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen, Ergebnis innerhalb von 3 Monaten – gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist, wenn ich gar keine Meldung erhalte?
Dann freuen Sie sich – aber behalten Sie den Kanal offen. Pflicht bleibt Pflicht. Compliance.One erinnert Sie daran, wenn Sie’s vergessen.