Für kleine & mittlere Unternehmen in Deutschland
Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz unkompliziert umgesetzt
Seit 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Ziel ist es, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der Lieferkette sicherzustellen.

Was ist das sogenannte Lieferkettengesetz und was bedeutet das für Sie?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch bekannt als Lieferkettengesetz, verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards entlang ihrer gesamten Lieferkette einzuhalten. Ziel des Gesetzes ist es, menschrenrechtliche Themen wie Ausbeutung, Kinderarbeit, Diskriminierung und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten vorzubeugen bzw. zu verhindern.

Meldestelle einrichten
Unternehmen müssen eine Meldestelle für Hinweise in ihrer Lieferkette einrichten.

Risikoanalysen durchführen
Die Risikopotenziale entlang der Lieferkette müssen identifiziert werden.

Präventions-maßnahmen
Zur Vermeidung der potenziellen Gefährdungen müssen Maßnahmen ergriffen werden.

Reporting & Dokumentation
Unternehmen müssen die Risiken, Maßnahmen und Meldungen transparent dokumentieren.
Wer muss das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen?

Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden
Seit 2024 sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichtet, ihre Lieferketten gesetzeskonform zu überwachen.

Unternehmen mit globalen Lieferketten
Betriebe mit internationalen Zulieferern müssen besonders auf menschenrechtliche und ökologische Standards achten.

Ausgewählte Branchen mit höheren Anforderungen
Industrien wie Textil, Elektronik, Automobil, Chemie und Lebensmittel unterliegen besonders strengen Prüfungen.

Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernst nehmen
Auch Firmen die nicht gesetzlich verpflichtet sind, profitieren von einem transparenten Lieferketten-Management und aktiv gelebter Nachhaltigkeit.
Was muss beim LkSG umgesetzt werden?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitenden, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu verhindern und zu minimieren. Ziel ist es, faire und nachhaltige Lieferketten sicherzustellen und Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Um gesetzeskonform zu handeln, muss Ihr Unternehmen:
- NEine Risikoanalyse durchführen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken zu erkennen
- NGeeignete Prävention und Abhilfemaßnahmen umsetzen
- NEine Beschwerdestelle einrichten, über die Lieferanten und Mitarbeitende Verstöße melden können
- NDokumentation & Berichte erstellen, um die Einhaltung des Gesetzes nachzuweisen
Unternehmen, die diesen Pflichten nicht nachkommen, riskieren Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes, den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und erhebliche Imageschäden. Mit Compliance.One setzen Sie die Meldestelle für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz schnell, sicher und ohne großen Aufwand um.
In 4 Schritten zur gesetzeskonformen Meldestelle
Paket wählen
Wählen Sie das passende Modell für Ihr Unternehmen – von der Basislösung für interne Meldestellen bis zur anwaltlichen Betreuung.
Meldestelle einrichten
Ihre Meldestelle ist in wenigen Minuten startklar. Sie erhalten eine individuell anpassbare Plattform, die Mitarbeiter vertraulich nutzen können – online oder telefonisch.
Meldungen sicher empfangen & bearbeiten
Eingehende Hinweise werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt, DSGVO-konform gespeichert und können über ein sicheres Dashboard bearbeitet werden. Falls gewünscht, können Anwälte als Meldestellenbeauftragte eingesetzt werden.
Dokumentation & rechtssichere Prozesse
Alle Meldungen werden automatisch dokumentiert, Berichte können erstellt werden und Ihr Unternehmen bleibt jederzeit nachweisbar compliant ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderung für die Meldestelle 100% sicher und gesetzeskonform.
Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.


Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis
ESSENTIAL
max. 1 Standort- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
STANDARD
max. 5 Standorte inkl. Anwalts-Hotline- Fünf Standorte
- Fünf interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
PLUS
Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem- Fünf Standorte
- Anwalt als Meldestellenbeauftragter
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
- Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem
ENTERPRISE
mehr als 5 Standorte- Sie haben andere Anforderungen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
Diese Gesetze und rechtliche Themen sind blitzschnell erledigt

Unsere brandneue Compliance-Plattform
(inkl. KI-Tools)

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz
(BFSG)

Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz
(LkSG)
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Gilt das auch für mich?
Wenn Sie mehr als 1.000 Mitarbeitende haben – absolut. Und wenn nicht heute, dann vielleicht morgen. Viele Kunden verlangen Nachweise auch von kleineren Partnern.
Was genau muss ich dokumentieren?
Lieferkettenrisiken, Präventionsmaßnahmen, Beschwerden – alles sauber, nachvollziehbar und regelmäßig aktualisiert.
Benötige ich ein zusätzliches Team?
Nein. Compliance.One macht’s mit schlanken Workflows und Vorlagen einfacher als den Lieblingskaffee im Büroautomaten zu finden.
Was riskiere ich, wenn ich nichts mache?
Mehr als nur ein schlechtes Gewissen: Reputationsschäden, finanzielle Strafen und öffentliche Kritik können schnell Realität werden. Compliance.One schützt Sie davor – ganz automatisch.
Wie bleibe ich auf dem Laufenden?
Wir halten Sie up to date. Gesetzesänderungen? Neue Pflichten? Kommen automatisch ins System. Kein Stress mit Updates.