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NIS2-Richtlinie sicher, schnell und zuverlässig umsetzen

Seit Oktober 2024 verpflichtet die NIS2-Richtlinie viele Unternehmen in Deutschland und der EU, ihre Cybersicherheit deutlich zu stärken. Wer keine gesetzeskonforme Lösung hat, riskiert hohe Bußgelder, Haftungsrisiken und Sicherheitsvorfälle.

Was ist die sogenannte NIS2-Richtline und was bedeutet das für Unternehmen?

Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Verordnung zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre IT-Systeme, Prozesse und Lieferketten vor Cyberangriffen, Ausfällen und Manipulationen zu schützen. NIS2 betrifft nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen – z. B. in den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen, IT-Dienstleistungen, Cloud, digitale Plattformen und Produktion. Betroffene Unternehmen müssen ein Cybersicherheits-Management einführen, Vorfälle melden und strenge Sicherheitsstandards nachweisen.

Cybersicherheitsrisiken erkennen & minimieren

Unternehmen müssen Risiken in ihrer IT-Infrastruktur analysieren und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen.

Sicherheitsmaßnahmen erfüllen

Dazu gehören u. a. Zugriffskontrollen, Backups, Patch-Management, Notfallpläne und regelmäßige Tests.

Sicherheitsvorfälle melden

Bestimmte Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an das BSI gemeldet werden.

Verantwortlichkeit klar definieren

Es muss eine Ansprechperson benannt werden, die für die Cybersicherheit zuständig ist.

Wer muss die NIS2-Richtlinie umsetzen?

Hersteller, Anbieter und Betreiber kritischer IT-Dienste

Unternehmen, die digitale Plattformen, Cloud-Dienste, Hosting- oder Sicherheitslösungen bereitstellen oder betreiben.

Unternehmen in sensiblen Sektoren

z. B. Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen, Wasserwirtschaft oder produzierendes Gewerbe – wenn eine bestimmte Größe überschritten wird (in der Regel >50 Mitarbeitende oder >10 Mio. € Umsatz).

Was muss bei der NIS2-Richtlinie umgesetzt werden?

Cybersicherheits-Management einführen
Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten für IT-Sicherheit müssen dokumentiert und überprüft werden.

    Schulungen & Awareness-Programme für Mitarbeitende
    Sensibilisierung der Teams für IT-Sicherheit und Prävention von Cyberangriffen.

      Vorfall-Management & Meldeverfahren
      Sicherstellen, dass Sicherheitsvorfälle erkannt, gemeldet und innerhalb der Fristen an die Behörden weitergegeben werden.

        Sicherheitsüberprüfungen & Audits vorbereiten
        Nachweise und Dokumentationen müssen bei Prüfungen oder Anfragen der Behörden vorgelegt werden können.

          Warum ist das wichtig?

          Verpflichtend für viele Unternehmen ab 2024 – auch KMU sind betroffen

            Hohe Bußgelder möglich: bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes

              Haftungsrisiken für Geschäftsführende bei fehlender Umsetzung

                IT-Sicherheit als Wettbewerbsvorteil und Vertrauensfaktor

                  Gibt es Fragen oder brauchst Du Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

                  Für diese Themen bieten wir einfache Lösungen

                  Hinweisgeberschutzgesetz

                  (HinschG)

                  KI-Verordnung / AI Act

                  (KI-VO)

                  Datenschutz-Grundverordnung

                  (DSGVO)

                  Gesetz zur Barrierefreiheit

                  (BFSG)

                  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

                  (AGG)

                  NIS2-Richtlinie

                  (NIS2)

                  Digitale-Dienste-Gesetz

                  (DDG)

                  Digital Operational Resilience Act

                  (DORA)

                  Arbeitsschutzgesetz

                  (ArbSchG)

                  FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

                  Was ist die NIS2-Richtlinie?

                  Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit in kritischen und wichtigen Sektoren. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre IT-Sicherheit zu stärken und Sicherheitsvorfälle zu melden. NIS-2 ist die Weiterentwicklung der bisherigen NIS-Richtlinie von 2016.

                  Wen betrifft NIS2?

                  Die Richtlinie gilt für Unternehmen aus „kritischen“ und „wichtigen“ Bereichen – z. B. Energie, Gesundheit, Verkehr, Finanzwesen, digitale Infrastruktur, Abfallwirtschaft, öffentliche Verwaltung und mehr. In der Regel sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Umsatz betroffen.

                  Was müssen betroffene Unternehmen umsetzen?

                  Unternehmen müssen unter anderem ein Risikomanagement für Cybersicherheit einführen, Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden, Notfallpläne entwickeln und klare Zuständigkeiten im Unternehmen definieren – z. B. durch eine verantwortliche Person auf Managementebene.

                  Welche Anforderungen stellt NIS2 an die Geschäftsführung?

                  Die Unternehmensleitung ist direkt verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen. Bei Pflichtverletzungen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch persönliche Haftung der Geschäftsführung – ein Novum in vielen Bereichen.