Für alle Unternehmen in Deutschland

NIS2-Richtlinie sicher, schnell und zuverlässig umsetzen

Ab Oktober 2024 (geplant in DE) verpflichtet die NIS2-Richtlinie viele Unternehmen in Deutschland und der EU, ihre Cybersicherheit deutlich zu stärken. Wer keine gesetzeskonforme Lösung hat, riskiert hohe Bußgelder, Haftungsrisiken und Sicherheitsvorfälle.

Was ist die sogenannte NIS2-Richtline und was bedeutet das für Sie?

Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Verordnung zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre IT-Systeme, Prozesse und Lieferketten vor Cyberangriffen, Ausfällen und Manipulationen zu schützen.

NIS2 betrifft nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen – z. B. in den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen, IT-Dienstleistungen, Cloud, digitale Plattformen und Produktion.

Betroffene Unternehmen müssen ein Cybersicherheits-Management einführen, Vorfälle melden und strenge Sicherheitsstandards nachweisen.

Cybersicherheitsrisiken erkennen & minimieren

Unternehmen müssen Risiken in ihrer IT-Infrastruktur analysieren und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen.

Sicherheitsmaßnahmen erfüllen

Dazu gehören u. a. Zugriffskontrollen, Backups, Patch-Management, Notfallpläne und regelmäßige Tests.

Sicherheitsvorfälle melden

Bestimmte Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an das BSI gemeldet werden.

Verantwortlichkeit klar definieren

Es muss eine Ansprechperson benannt werden, die für die Cybersicherheit zuständig ist.

Wer muss die NIS2-Richtlinie umsetzen?

Hersteller, Anbieter und Betreiber kritischer IT-Dienste

Unternehmen, die digitale Plattformen, Cloud-Dienste, Hosting- oder Sicherheitslösungen bereitstellen oder betreiben.

Unternehmen in sensiblen Sektoren

z. B. Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen, Wasserwirtschaft oder produzierendes Gewerbe – wenn eine bestimmte Größe überschritten wird (in der Regel >50 Mitarbeitende oder >10 Mio. € Umsatz).

Was muss bei der NIS2-Richtlinie umgesetzt werden?

Cybersicherheits-Management einführen
Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten für IT-Sicherheit müssen dokumentiert und überprüft werden.

    Schulungen & Awareness-Programme für Mitarbeitende
    Sensibilisierung der Teams für IT-Sicherheit und Prävention von Cyberangriffen.

      Vorfall-Management & Meldeverfahren
      Sicherstellen, dass Sicherheitsvorfälle erkannt, gemeldet und innerhalb der Fristen an die Behörden weitergegeben werden.

        Sicherheitsüberprüfungen & Audits vorbereiten
        Nachweise und Dokumentationen müssen bei Prüfungen oder Anfragen der Behörden vorgelegt werden können.

          Warum ist das wichtig?

          Verpflichtend für viele Unternehmen ab 2024 – auch KMU sind betroffen

            Hohe Bußgelder möglich: bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes

              Haftungsrisiken für Geschäftsführende bei fehlender Umsetzung

                IT-Sicherheit als Wettbewerbsvorteil und Vertrauensfaktor

                  In 4 Schritten zur NIS2-konformen Organisation

                  Paket wählen

                  Von der Basislösung für mittelständische Unternehmen bis zur Komplettberatung für kritische Infrastrukturen.

                  IT-Systeme und Prozesse analysieren

                  Wir helfen, Risiken zu erkennen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

                  Nachweise, Richtlinien und Meldeverfahren erstellen

                  Alle erforderlichen Dokumentationen und Prozesse werden rechtssicher aufgesetzt.

                  Schulungen & Awareness-Programme durchführen

                  Ihr Team wird praxisnah geschult, um Risiken zu erkennen und Cyberangriffe zu verhindern.

                  Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen der NIS2-Richtlinie 100% sicher und gesetzeskonform.

                  Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.

                  Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis

                  Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.

                  Diese Gesetze und rechtliche Themen sind  blitzschnell erledigt

                  Hinweisgeberschutzgesetz

                  (HinschG)

                  KI-Verordnung / AI Act

                  (KI-VO)

                  Datenschutz-Grundverordnung

                  (DSGVO)

                  Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz

                  (BFSG)

                  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

                  (AGG)

                  NIS2-Richtlinie

                  (NIS2)

                  Digitale-Dienste-Gesetz

                  (DDG)

                  Digital Operational Resilience Act

                  (DORA)

                  Arbeitsschutzgesetz

                  (ArbSchG)

                  FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch

                  Für wen gilt NIS2?

                  Für Unternehmen in kritischen Sektoren ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz.

                  Welche Branchen sind betroffen?

                  z. B. IT, digitale Plattformen, Energie, Gesundheit, Finanzen, Wasser, Transport.

                  Was muss ich als Erstes tun?

                  Ein Risikomanagement und eine:n Verantwortliche:n für Cybersicherheit benennen.

                  Welche Fristen gelten?

                  Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden.