Für alle Unternehmen in Deutschland
NIS2-Richtlinie sicher, schnell und zuverlässig umsetzen
Ab Oktober 2024 (geplant in DE) verpflichtet die NIS2-Richtlinie viele Unternehmen in Deutschland und der EU, ihre Cybersicherheit deutlich zu stärken. Wer keine gesetzeskonforme Lösung hat, riskiert hohe Bußgelder, Haftungsrisiken und Sicherheitsvorfälle.

Was ist die sogenannte NIS2-Richtline und was bedeutet das für Sie?
Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Verordnung zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre IT-Systeme, Prozesse und Lieferketten vor Cyberangriffen, Ausfällen und Manipulationen zu schützen.
NIS2 betrifft nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen – z. B. in den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen, IT-Dienstleistungen, Cloud, digitale Plattformen und Produktion.
Betroffene Unternehmen müssen ein Cybersicherheits-Management einführen, Vorfälle melden und strenge Sicherheitsstandards nachweisen.

Cybersicherheitsrisiken erkennen & minimieren
Unternehmen müssen Risiken in ihrer IT-Infrastruktur analysieren und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen.

Sicherheitsmaßnahmen erfüllen
Dazu gehören u. a. Zugriffskontrollen, Backups, Patch-Management, Notfallpläne und regelmäßige Tests.

Sicherheitsvorfälle melden
Bestimmte Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an das BSI gemeldet werden.

Verantwortlichkeit klar definieren
Es muss eine Ansprechperson benannt werden, die für die Cybersicherheit zuständig ist.
Wer muss die NIS2-Richtlinie umsetzen?

Hersteller, Anbieter und Betreiber kritischer IT-Dienste
Unternehmen, die digitale Plattformen, Cloud-Dienste, Hosting- oder Sicherheitslösungen bereitstellen oder betreiben.

Unternehmen in sensiblen Sektoren
z. B. Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen, Wasserwirtschaft oder produzierendes Gewerbe – wenn eine bestimmte Größe überschritten wird (in der Regel >50 Mitarbeitende oder >10 Mio. € Umsatz).
Was muss bei der NIS2-Richtlinie umgesetzt werden?
Cybersicherheits-Management einführen
Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten für IT-Sicherheit müssen dokumentiert und überprüft werden.
Schulungen & Awareness-Programme für Mitarbeitende
Sensibilisierung der Teams für IT-Sicherheit und Prävention von Cyberangriffen.
Vorfall-Management & Meldeverfahren
Sicherstellen, dass Sicherheitsvorfälle erkannt, gemeldet und innerhalb der Fristen an die Behörden weitergegeben werden.
Sicherheitsüberprüfungen & Audits vorbereiten
Nachweise und Dokumentationen müssen bei Prüfungen oder Anfragen der Behörden vorgelegt werden können.
Warum ist das wichtig?
Verpflichtend für viele Unternehmen ab 2024 – auch KMU sind betroffen
Hohe Bußgelder möglich: bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes
Haftungsrisiken für Geschäftsführende bei fehlender Umsetzung
IT-Sicherheit als Wettbewerbsvorteil und Vertrauensfaktor
In 4 Schritten zur NIS2-konformen Organisation
Paket wählen
Von der Basislösung für mittelständische Unternehmen bis zur Komplettberatung für kritische Infrastrukturen.
IT-Systeme und Prozesse analysieren
Wir helfen, Risiken zu erkennen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
Nachweise, Richtlinien und Meldeverfahren erstellen
Alle erforderlichen Dokumentationen und Prozesse werden rechtssicher aufgesetzt.
Schulungen & Awareness-Programme durchführen
Ihr Team wird praxisnah geschult, um Risiken zu erkennen und Cyberangriffe zu verhindern.
Ergebnis: Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen der NIS2-Richtlinie 100% sicher und gesetzeskonform.
Eine übersichtliche Web-Anwendung für alle Ihre Meldungen.


Aktuell das beste Preis-Leistungsverhältnis
ESSENTIAL
max. 1 Standort- Ein Standort bzw. eine Gesellschaft
- Zwei interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
STANDARD
max. 5 Standorte inkl. Anwalts-Hotline- Fünf Standorte
- Fünf interne Meldestellenbeauftragte
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
PLUS
Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem- Fünf Standorte
- Anwalt als Meldestellenbeauftragter
- Unbegrenzte Anzahl an Meldungen
- Zahlreiche Vorlagen und Muster für die Implementierung (z.B. interne Kommunikation, Richtlinie Hinweisgeberschutz, Datenschutzfolgenabschätzung etc.)
- 100% Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & EU Richtlinie abgedeckt
- 100% DSGVO-konform
- Individualisierbare Hinweisgeberseite in Ihrer Corporate Identity
- Hinweisgeberseite in 26 Sprachen
- Support via E-Mail
- mehr als 1 Standort
- 5 interne Meldestellenbeauftragte
- Inkl. Anwalts-Hotline
- Inkl. Anwalt als Meldestellenbeauftragtem
ENTERPRISE
mehr als 5 Standorte- Sie haben andere Anforderungen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Gerne nehmen wir uns Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch – auf Wunsch mit Demo.
Diese Gesetze und rechtliche Themen sind blitzschnell erledigt

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinschG)

KI-Verordnung / AI Act
(KI-VO)

Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz
(BFSG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)

NIS2-Richtlinie
(NIS2)

Digitale-Dienste-Gesetz
(DDG)

Digital Operational Resilience Act
(DORA)

Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
FAQs ganz ohne Juristen-Deutsch
Für wen gilt NIS2?
Für Unternehmen in kritischen Sektoren ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz.
Welche Branchen sind betroffen?
z. B. IT, digitale Plattformen, Energie, Gesundheit, Finanzen, Wasser, Transport.
Was muss ich als Erstes tun?
Ein Risikomanagement und eine:n Verantwortliche:n für Cybersicherheit benennen.
Welche Fristen gelten?
Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden.